Ab wann muss man dem Vermieter langfristige Gäste für die Nebenkosten melden?
Hallo, wir sind eine WG und zahlen alle die Miete mit Fixpreisen für die Nebenkosten (quasi warm).
Jetzt kommen auslänidische Freunde von einem meiner Mitbewohner für 3 Monate zu Besuch. Sie werden hier ständig wohnen. Mussen wir das unserem Vermieter melden? Die Nebenkosten sind ja eigentlich nur für die Mieter gedacht und wenn 2 Leute mehr da sind fällt das wohl schon ins Gewicht... Sind wir gesetzlich verpflichtet diese Info weiterzugeben oder sollen wir einfach mal schaun ob der Vermieter was sagt...?
1 Antwort
Wenn der Besucher allerdings länger als 6 Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der „Besucher“ nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden, der „Besucher“ müsste unter Umständen in die Betriebskostenumlage mit einbezogen werden.
Hier auch mal nachzulesen: http://www.mieterbund.de/867.html
DH. Richtig, ab 6 Wochen ist die "Besuchszeit" überschritten.
Wenn aber alle Betriebskosten nach Qm und nicht verbrauchsabhängig umgelegt werden, dann wäre es (fast) egal.