Ab wann muss man bei einer Stornierung beim Hotel den vollen Preis bezahlen?
Ich habe ein Hotel gebucht und kann die Übernachtung wahrscheinlich nicht machen. Kann es dann sein, dass ich den vollen Übernachtungspreis bezahlen muss? Was sind da die rechtlichen Grundlagen? Kann das jedes Hotel machen, wie es gerne möchte?
3 Antworten
Auch ich mußte mal im Zürich ein Zimmer ausfallen lassen. Habe es in Rechnung bekommen, aber als ich die Umstände dem Hotel erzählt habe bekam ich asnahmsweise ein Gutschein für eine Übernachtung. Also konnte ich das bezahlte Zimmer irgendwann mal nachholen. Das fand ich sehr kulant.
Hotelzimmeranmietung ist eine besondere Form des Mietverhältnisses und da gilt: Verträge müssen gehalten werden. Anrechnen lassen muß sich der Hotelier nur die ersparten Aufwendungen, z.B. für ein nicht ausgegebenes Frühstück. Man kann die ersparten Kosten so etwa mit 20% des Zimmerpreises ansetzen:
Bei vielen Buchungsseiten im Internet kann man noch bis zum selben Abend kostenfrei stornieren. Bei anderen sieht das schon anders aus. Die können das in den AGBs festschreiben und teilweise sogar 100% des Preises verlangen.