Ab wann ist ein Mietvertrag rechtsgültig?
Hallo,
Ich werde demnächst umziehen und hab dazu eine WG angeschrieben. Dabei habe ich schon den Antrag zur Aufnahme in den Mietvertrag unterschrieben und den Antrag auf Entlassung des Vormieters. Allerdings habe ich noch nicht die Lohnscheine meiner Eltern, weil einer der beiden Bürge sein muss, eingereicht.
Jetzt habe ich allerdings ein anderes Angebot, welches wesentlich günstiger und in einer besseren Lage ist. Da ich ja noch keinen Mietvertrag unterschrieben habe, sondern nur die Anträge, stellte sich mir die Frage, ob ich die Anträge einfach zurück ziehen kann? Ohne Lohnschein würde der Antrag auf Entlassung des Vormieters ja nicht angenommen werden und damit kann ich auch nicht aufgenommen werden oder?
1 Antwort
ich habe noch nie von so einem antrag gehört. ein antrag bedarf ja nur noch der annahme der gegenseite, ich denke, soweit sind die einzelnen positione und bestandteile des mietvertrags noch gar nicht geteilt. es vielleicht eher ein interessentenbogen, wie eine bewerbung um das zimmer? so etwas kannst du einfach zurückziehen, es wäre fair, das möglichst schnell zu erklären, damit schnell ersatz gefunden werde kann.