Ab wann darf ich in einer Eisdiele arbeiten?

1 Antwort

Derlei Tätigkeiten sind auch im Alter von 13 Jahren glücklicherweise noch nicht möglich, das Du neben dem Jugendarbeitsschutz zusätzlich unter die Kinderarbeitsschutzverordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html

...... fällst, und somit nur sehr wenige kleine Tätigkeiten möglich sind .... wie z.B. :

Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblätter und Werbeprospekte austragen

Im privaten Rahmen (also für Nachbarn zum Beispiel, aber nicht für irgendwelche Firmen!): Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Computerhilfe, Botengänge, Betreuung von Kindern oder Haustieren, Nachhilfeunterricht oder als Einkaufshilfe

Arbeiten auf Veranstaltungen in deiner Gemeinde oder in deinem Sportverein

https://schuelerjobs.de/ratgeber/detail/jugendarbeitsschutzgesetz.html