Ab 9.000 EUR muss man als Kleingewerbe Steuern nachzahlen?

6 Antworten

Ich hab mich schon gefragt, wer hierauf anworten wird und wie er da dann anfängt.

Ich weiß beispielweise nicht, wo man hier beginnen soll. Und die beiden bisherigen Antworter allerdings auch nicht.

Vielleicht mag der Fragesteller ja mal ein wenig den Sachverhalt schildern, damit wir überhaupt wissen, worauf man antworten kann?

  1. Deine 9.000,- Euro sind in diesem Jahr 9.168,- Euro und das ist der Betrag vom gesamten zu versteuernden Einkommen, der frei ist.
  2. Der Gewinn aus dem Gewerbe wird den anderen Einkünften zugeschlagen, alles gemeinsam ist zu versteuern.
  3. Die frage der Nachzahlung ist dann zu klären, wenn man weiß, was Du sonst noch an Einkünften hast.

Beispiel, Du hast einen Bruttolohn von 1.000,- Euro im Monat, damit kein Lohnsteuerabzug. Nun machst Du mit Deinem Gewerbe wirklich 9.000, Euro Gewinn, dann wirst Du so ca. 2.000,- Euro nachzahlen müssen.

Hast Du nur den Gewinn aus Gewerbebetrieb, wären es tatsächlich 0,- Euro.

Wäre Dein Gehalt pro Jahr 30.000,- Brutto, dann wäre die Nachzahlung auf die 9.000,- schon ca. 2.900,- Euro, denn wir haben einen progressiven Einkommensteuertarif.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Ich muss die Einkommssteuererklärung für 2017 abgeben. 2017 war ich Schüler und habe dementsprechend keinen Beruf ausgeübt und lediglich durch meine Selbstständigkeit (Promotion) mir etwas dazuverdient. Dabei habe ich rund 12.000€ Gewinn erzielt, aber auch 3.000€ Verlust(Ausgaben) gehabt.

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@Chupa
Dabei habe ich rund 12.000€ Gewinn erzielt, aber auch 3.000€ Verlust(Ausgaben) gehabt.

Falsch.

Du hast 12.000,- Euro Umsatz / Einnahmen erzielt und 3.000,- Euro Kosten gehabt.

Einnahmen - Ausgaben = 9.000,- Euro Gewinn.

Anlage EÜR (EinnahmenÜberschussRechnung) ausfüllen und das Ergebnis über die Anlage "G" in die Einkommensteuererklärung bringen.

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Ich versuche es mal

Als Gewerbetriebender Verdiehnt man nicht, sondern man macht Gewinn oder Verlust. Und beim Gewinn da sind die Kosten schon abgezogen.

Verdiehnen heist Einkommen aus unselbständiger Arbeit und die Betrachtung ist Brutto, also vor Abzügen vor Abzügen von Krankenkasse, Rentenversicherung und Steuern etc. Man verdiehnt ja auch keine Zinsen, muss diese aber trotzdem versteuern, weil es halt zum Einkommen zählt.

Klar gibt es einen Grundfreibetrag 9168€ für 2019 und 9408€ für 2020 auf den man keine Steuern zahlt. Aber wenn man Selbständig ist muss man steuern erklären. Heist EST-Erklärung abgeben. Einfach Selbständig sein und nie EST-Erklärung abgeben geht nicht, dann wird man geschätzt.

Zusammenfassend heist das, erst wenn man über 9168€ Gewinn gemacht hat in 2019, muss man Steuern zahlen bzw. nachzahlen/vorauszahlen, wenn dann der EST-Bescheid da ist.

Ich war

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Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Ich muss die Einkommssteuererklärung für 2017 abgeben. 2017 war ich Schüler und habe dementsprechend keinen Beruf ausgeübt und lediglich durch meine Selbstständigkeit (Promotion) mir etwas dazuverdient. Dabei habe ich rund 12.000€ Gewinn erzielt, aber auch 3.000€ Verlust(Ausgaben) gehabt.

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@Chupa

Die 12000 sind Einnahmen und die 3000 sind Ausgaben, die Differenz ist der Gewinn also 9000. Hoffendlich hast Du für alles Belege, auf dehnen auch Dein Name steht über 100€.

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Wenn Du Verdienst als Deinen Umsatz im Kleingewerbe bezeichnest, dann hast Du recht, die Unkosten sind natürlich bei der Berechnung des Gewinns aus dem Kleingewerbe zu berücksichtigen. Und nur der Gewinn unterliegt der Besteuerung. Solltest Du verheiratet sein und Dein Ehepartner keine eigenen Einnahmen haben, dann verdoppelt sich sogar der Freibetrag.

Aber ohne weitere Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis über der Minijobbasis mußt Du Dich auch selbst krankenversichern; diese Ausgaben zählen aber nicht zu den Unkosten aus Deinem Kleingewerbe. Damit mußt Du dann schon ein Lebenskünstler sein um von Deinem Gewinn aus Deinen Kleingewerbe leben zu können.

Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Ich muss die Einkommssteuererklärung für 2017 abgeben. 2017 war ich Schüler und habe dementsprechend keinen Beruf ausgeübt und lediglich durch meine Selbstständigkeit (Promotion) mir etwas dazuverdient. Dabei habe ich rund 12.000€ Gewinn erzielt, aber auch 3.000€ Verlust(Ausgaben) gehabt.

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@Chupa

Trotzdem solltest Du klären, wieweit Du Dich in Deinem Fall selbst krankenversichern mußt, denn die kostenlose Mitversicherung bei der Familie dürfte wegen der höhe Deines eigenen Einkommens entfallen.

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