9. ssw noch Arbeit suchen laut jobcenter.....richtig?
Hallo, ich bin jetzt aktuell in der 9. ssw und soll mir laut Jobcenter noch eine Arbeit suchen.
Hat das überhaupt einen zweck?
Da es mein 3. Kind ist sieht man meinen Bauch schon und glaube nicht das es was bringt.
4 Antworten
Du bist also während der Bewerbungsphase schwanger und das brauchst Du dem potenziellen Arbeitgeber nicht mitteilen.
Wenn Du im Bewerbungsgespräch direkt danach gefragt wirst, darfst Du zur Not sogar lügen, denn die Frage nach einer Schwangerschaft an sich ist diskriminierend und damit unzulässig.
Ab dem dritten Monat solltest Du dem Arbeitgeber von der Schwangerschaft erzählen. Vorher kannst Du ruhig abwarten, denn die Gefahr von Komplikationen ist in den ersten Monaten besonders hoch.
Das Bäuchlein, das jetzt schon zu sehen ist, lässt bestimmt nicht sofort eine Schwangerschaft vermuten ;-))
Dich bewerben musst du leider, da du noch als arbeitsfähig giltst so blöd die Regelung auch ist. Jedoch kannst du die Wahrheit sagen und die Absage dann an das Jobcenter weiterleiten.
Grundsätzlich gilt, dass man bis zum Mutterschutz, somit bis sechs Wochen vor dem Geburtstermin, als arbeitsfähig gilt.
Also werden Si sich wohl oder übel auf Arbeitssuche begeben müssen, da ansonsten Sanktionen erfolgen.
Allerdings werden Sie vermutlich aufgrund der erkennbaren Schwangerschaft ausschließlich Absagen erhalten. Es reicht aus, bei einem potentliellen AG anzurufen. Erfolgt bereits telefonisch eine Absage, das Gespräch dokumentieren und dem Jobcenter zur Verfügung stellen.
Weil Hartz IV (darum geht es wohl) kein bezahlter Urlaub ist, musst Du Dich bewerben, weil Du ja noch arbeitsfähig bist.
Es kann aber niemand von Dir verlangen, dass Du lügst. Wenn also eine entsprechende Frage gestellt wird, sag einfach die Wahrheit. - Einen Mutterpass hast Du sicherlich, den Du auf Befragen vorlegen kannst. (Damit ist dann gewährleistet, dass Du nicht angeblich, sondern tatsächlich schwanger bist - falls man Dir sowas unterstellen will.)
Ich schick Dir per Kompliment Hinweise zum Umgang mit Sozialbehörden. Lies die bitte sorgfältig. - (Es kann für andere, die diese Antwort lesen, hilfreich sein, wenn Du das Kompliment öffentlich machst = annimmst.)