63er auf Bewährung bekommen wann wird das aus dem Führungszeugnis gelöscht?

2 Antworten

Verstehe ich das richtig: Das Gericht hat eine Maßnahme nach § 63 StGB angeordnet und diese nach § 67b StGB zur Bewährung ausgesetzt mit einer Bewährungsdauer von drei Jahren?

Eine Aufnahme in ein Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart N) erfolgt grundsätzlich nicht (§ 32 Abs. 2 Nr. 8 BZRG). Aufgenommen werden wird die Eintragung hingegen in ein Führungszeugnis für Behörden (Belegart O) (§ 32 Abs. 3 Nr. 1 BZRG), sowie bei bestimmten Tatvorwürfen in ein erweitertes Führungszeugnis (§ 32 Abs. 5 BZRG), in Einzelfällen auch in ein normales Führungszeugnis (§ 32 Abs. 1 Satz 2 BZRG).

Eine Aufnahme in ein Führungszeugnis für Behörden erfolgt bis der Betroffene das 90. Lebensjahr vollendet hat oder der Registerbehörde der Tod amtlich mitgeteilt worden ist (§ 24 BZRG), eine Nichtaufnahmefrist besteht hier nicht (§ 33 Abs. 2 Nr. 3 BZRG), ebensowenig erfolgt eine Tilgung aus dem BZR vor dem oben genannten Zeitpunkt (§ 45 Abs. 3 Nr. 2 BZRG).

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Warum sollte diese Tatsache aus Deinem Führungszeugnis gestrichen werden? Es gibt doch keinen Grund dafür. Ein Führungszeugnis ist doch vergleichbar mit einem Lebenslauf. Aus dem kann doch auch nichts gestrichen werden. Aber Du kannst ja bestimmte Fakten aus dem Lebenslauf weglassen, wenn nicht explizit danach gefragt wird.