5 Jahre Dachdecker Helfer dann Externenprüfung?

1 Antwort

Du musst alle Zeiten, die du in diesem Beruf als Praktiker an Erfahrung gesammelt hast, nachweisen können. Wenn du zwischendrin etwas anderes gearbeitet hast, ist das OK, diese Zeit zählt dann aber nicht als Berufserfahrung mit. Lass dir die einzelnen Arbeitsverhältnisse und deine dortigen Aufgaben entsprechend bescheinigen, z. B. in Form eines Arbeitszeugnisses.

Eine Bekannte halt das als Kauffrau für Büromanagement genau so gemacht, die Externenprüfung lief dann gleichzeitig mit der Abschlussprüfung bei der IHK.

§ 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz:

"(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen."

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@FrauEichhorn

Und in dem Paragraphen steht nichts davon, in welchem Zeitrahmen die Berufserfahrung liegen müsste. Vielleicht gibt es dazu noch eine Durchführungsverordnung oder Urteile.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass jemandem, der innerhalb der letzten 20 Jahre immer mal wieder 2 Monate in dem Beruf gearbeitet hat, dies nicht anerkannt wird.

Das wird aber die Handwerkskammer beantworten können.

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