450€ Minijob und Ferienjob?

1 Antwort

Du kannst problemlos während der Ferien eine weitere ( kurzfristige ) Beschäftigung aufnehmen.

Für derartige Beschäftigungen - von Anbeginn an auf 3 Monate oder 70 Tage im Jahr befristet fallen keine Soziaversicherungsbeiträge an - und evtl. einbehaltene Steuerbeträge können via vereinfachtetr Einkommensteuererklärung ab Beginn des Folgejahres zur Erstattung beantragt werden, da Du mit einer solchen Beschäftigung sicherlich nicht mehr als das Existenzminimum in 2022 - 10347 Euro - verdienen wirst.

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