325 € Nebenjob bei Bedarfsgemeinschaft. Abzüge durch Arge ?
Hallo,Leute. Ich bin 17 Jahre alt und habe mir einen Aushilfsjob besorgt um ein wenig Geld zu verdienen. Da ich mit meinem 12 Jährigen Bruder und meinem arbeitslosen Vater der ALG 2 bezieht in einer sogenannten "Bedarffsgemeinschaft" lebe, wollte ich fragen ob ich hier mit Abzügen zu rechnen habe. Danke im Vorraus !
1 Antwort
Zuerst einmal finde ich es gut, dass Du Dir einen Job gesucht hast um das Familieneinkommen aufzubessern. Das ist selten und daher an sich schon sehr lobenswert.
Nun zu Deiner Frage:
Ja, es werden Abzüge stattfinden, da Dein Einkommen zum Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gezählt wird.
Hier gibt es einen entsprechenden Rechner, den Du mit Deinen/Euren spezifischen Daten füttern kannst: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
Dein Einkommen muss ganz unten unter "Sonstige Einkünfte" eingegeben werden. Führ die Berechnung ein Mal mit und ein Mal ohne Deine Einkünfte durch - und schon hast Du die zu erwartenden Abzüge.
Btw, überlege Dir ganz genau, ob Du die Einkünfte verschweigen willst. Wenn man Euch drauf kommt (was einfacher ist, als man denkt), ist das Sozialleistungsbetrug, welcher strafbar ist. Die Konsequenz darus hätte wahrscheinlich Dein Vater zu tragen, da er Bedarfsgemeinschaftsvorstand ist.
Die Konsequenz darus hätte wahrscheinlich Dein Vater zu tragen, da er Bedarfsgemeinschaftsvorstand ist.
Na so einfach ist es auch nicht ;). Natürlich wird es für den Schuldigen problematisch, für den Vater spielt es keine Rolle. Es darf nur beim Schuldigen gekürzt werden. Und Strafbar kann mithin generell nur der Schuldige gemacht werden. Wenn der Vater nichts davon wusste, wird ihm nicht spassieren. Natürlich kann da die ARGE etwas machen, aber dafür gibt es Sozialgerichte :)