3 Garagen gekauft mit derAbsicht zur Vermietung. August 2019 bezahlt. 20.4. Noch keine Grundbuchübertragung. Wie setze ich das Steuerlich ab, 2019 oder 2020?
Verkäufer nach dem Kaufvertrag verstorben. Garagen wurden 4 Wochen vorher schon bezahlt. Die Schwester ist die Erbberechtigte. Erbschein wurde beantragt aber bei den Behörden wird die Bürokratie wegen Personalmangel immer langsamer.
Also bin ich noch kein Besitzer. Wie sieht das Finanzamt das wenn ich 2019 schon bezahlt habe, 40 Euro Zinsen monatlich zahle ich auch schon. Mieteinnahmen bekomme ich dann nachgezahlt von dem Angehörigen.
1 Antwort
Die Grundbucheintragung ist einkommensteuerlich nicht relevant.
Relevant ist der im Notarvertrag vereinbarte Tag der Übergabe.
Ab dem Tag stehten dir auch die Mieteinnahmen zu, nicht den Erben.
Vielen Dank Petz1900. Bei Nachfrage bei eine zuständigen Finanzamt antwortete diese, für mich ich ist steuermäßig erst das Jahr relevant an dem die Grundbucheintragung vollzogen ist.Es gab keinen Übertragtermin im Notarvertrag.