25 Jahre alt und eigener Verdienst - darf der Vermieter trotzdem Bürgschaft der Eltern verlangen?

1 Antwort

Natürlich darf er beides verlangen und Du darfst getrost unterscheiben. Aber rechtmäßig ist es nur in einer Gesamthöhe der dreifachen Nettokaltmiete (wie es im § 551 BGB begrenzt ist).

Nach dem Einzug die Übersicherung wieder zurückverlangen.

In Deinem Fall, wenn Du gar nicht erst Deine Eltern bitten möchtest, bleibt Dir nur die Gestellung der Kaution in Höhe der dreifachen Miete oder Dir eine andere Wohnung zu suchen.

Siehe auch: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/unzulaessige-uebersicherung-beim-mietvertrag-durch-mietkaution-und-buergschaft-85041