20 Stunden Festanstellung, 400,- Euro Job & Übungsleiterfreibetrag.Was muss ich rechtlich beachten?
Ich habe: 400 Euro Job, weiterhin den Übungsleiterfreibetrag im Verein und zusätzlich möchte ich für 20 Stunden im Kindergarten arbeiten und evtl mich als Trainerin/ Kindersport selbständig machen!
- Frage: Werden die 400 Euro immer auf die 20 Stunden Stelle angerechnet oder erst ab einem gewissen Verdienst?
- Frage: Bin ich verpflichtet mich in meiner Selbständigkeit in der KV zu versichern? In der der RV wurde mir gesagt das ich mich versichern müsste, da ich erzieherisch tätig bin.
- Kann mir noch jemand zu diesem Fall weitere Tipps geben (Finanzamt o.ä.), auf was ich achten muß oder was vorteilhafter wäre?
Vielen Dank!
1 Antwort

Den Übungsleiter lassen wir mal aussen vor. Wenn dort der Steuerfreibetrag nicht überschritten wird, ist es nciht relevant. Sonst eben nur in der einkommensteuer.
20 Stunden im Kindergarten. Was ist das für ein Vertragsverhältnis? normale Arbeit auf Stundenlohn, oder Gehalt? Dann ist es in Konflikt mit dem 400 Euro Job. Damit würde dann beides Normal versicherungspflichtig. oder sind das 20 Stunden pro Woche udn somit ca. 80 im Monat? dann wäre das eine Anstellung die Versicherungspflichtig ist(ggf. Midi-Job), dann wäre der 400,- Euro job gerettet udn mit dem Kindergarten die Versicherungspflicht erfüllt, RV, AV, KV.
Bei der selbständigen Tätigkeit kommt es einfach darauf an. Wenn Du schon mit dem 400 Euro Job udn den ggf. 20 Std. die Woche im Kindergarten bist, dann entfallen auf die selbständige Tätgkeit keine KV-Beiträge mehr, weil echter Nebenverdienst, also nur Einkommensteuer.