20 Jahre, Schüler(12 kl.) übe minijob aus + Teilzeit, trotzdem Anspruch auf Kindergeld?

4 Antworten

Ich habe viel recherchiert aber nichts nützliches gefunden.

Seltsam. Du hast die Informationen der Bundesagentur für Arbeit nicht gefunden?

Kindergeld ab 18 Jahren | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Meine Frage ist, ob ich weiterhin Kindergeld beziehen kann?

Nein, Du kannst kein Kindergeld beziehen, aber Deine Eltern.

Spielt es auch eine Rolle, ob ich alleine wohne oder mit den Eltern?

Das spielt eine Rolle für die evtl. Abzweigung.

Kindergeld an andere Person auszahlen lassen | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Die Familienkasse wird theoretisch auch aus Datenschutz Gründen nichts erfahren oder? 

Wovon nichts erfahren?

Aber ich mache mich damit strafbar?

Womit denn?

Andri123  26.03.2023, 14:30

Steht gleich im zweiten Absatz.

0
Andri123  26.03.2023, 14:37
@Eifelia

Den verlinkten Artikel hätte er/sie nur bis zum zweiten Absatz lesen müssen. Da wird die Frage zu Erwerbstätigkeit schon beantwortet.

0

Der Kindergeldanspruch für Dich bleibt unabhängig von der Höhe Deines Einkommens bestehen, soweit Du Dich als U25-jährige/r in Ausbildung befindest.

Bis zum Abschluss der Erstausbildung ist Erwerbstätigkeit unbegrenzt möglich und unschädlich für den KG-Anspruch.

übe bereits ein minijob aus und möchte bald mit Teilzeit 20st/Woche anfangen

Du wirst beim Teilzeitjob automatisch versicherungspflichtig. Es sei denn du arbeitest schwarz.

wilees  26.03.2023, 15:09

Sozialversicherungspflicht ist, solange sich FS in einer Ausbildung befindet, irrelevant

0