20 Jahre, Schüler(12 kl.) übe minijob aus + Teilzeit, trotzdem Anspruch auf Kindergeld?
Servus Leute,
ich gehe zur Schule und bin in der 12 klasse, übe bereits ein minijob aus und möchte bald mit Teilzeit 20st/Woche anfangen. Ich habe viel recherchiert aber nichts nützliches gefunden.
Meine Frage ist, ob ich weiterhin Kindergeld beziehen kann?
Spielt es auch eine Rolle, ob ich alleine wohne oder mit den Eltern?
Die Familienkasse wird theoretisch auch aus Datenschutz Gründen nichts erfahren oder? Aber ich mache mich damit strafbar?
Würde mich über Antworten freuen.
4 Antworten
Ich habe viel recherchiert aber nichts nützliches gefunden.
Seltsam. Du hast die Informationen der Bundesagentur für Arbeit nicht gefunden?
Kindergeld ab 18 Jahren | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Meine Frage ist, ob ich weiterhin Kindergeld beziehen kann?
Nein, Du kannst kein Kindergeld beziehen, aber Deine Eltern.
Spielt es auch eine Rolle, ob ich alleine wohne oder mit den Eltern?
Das spielt eine Rolle für die evtl. Abzweigung.
Kindergeld an andere Person auszahlen lassen | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Die Familienkasse wird theoretisch auch aus Datenschutz Gründen nichts erfahren oder?
Wovon nichts erfahren?
Aber ich mache mich damit strafbar?
Womit denn?
Der Kindergeldanspruch für Dich bleibt unabhängig von der Höhe Deines Einkommens bestehen, soweit Du Dich als U25-jährige/r in Ausbildung befindest.
Bis zum Abschluss der Erstausbildung ist Erwerbstätigkeit unbegrenzt möglich und unschädlich für den KG-Anspruch.
übe bereits ein minijob aus und möchte bald mit Teilzeit 20st/Woche anfangen
Du wirst beim Teilzeitjob automatisch versicherungspflichtig. Es sei denn du arbeitest schwarz.
Sozialversicherungspflicht ist, solange sich FS in einer Ausbildung befindet, irrelevant
Steht gleich im zweiten Absatz.