2 Jobs in Teilzeit, Kleingewerbe und 1 Job auf 450€ Basis- Was erwartet mich da?
Hallo, ich arbeite derzeit in einem Minijob mit dem ich ca. 400 € pro Monat verdiene. Außerdem habe ich ein Kleingewerbe, welches monatlich ca. 100€ bringt.
Nun möchte ich zum 01.03 zwei Teilzeitjobs annehmen, die jeweils 800€ netto einbringen. (Keine Sorge, zeitlich bekomme ich alles unter!!)
Meine Fragen sind Folgende:
- Wie läuft das mit den Sozialabgaben / Krankenkasse etc? Welche Abgaben muss "ich" dann zahlen und von welchem Arbeitgeber /Gehalt werden diese abgezogen?
- Wie läuft das mit den Lohnsteuerkarten? Ich habe nun bei dem neuen Arbeitgeber die gleiche Nummer angegeben wie bei dem alten ... Ich habe aber irgendwo etwas von zwei Lohnsteuerkarten gelesen.
- Was gibt es zu berücksichtigen? Muss ich Geld an die Seite legen, welches am Ende doch noch fällig wird? (wenn ja, was ist das für ein Steuerbeitrag?)
- Da ich bisher nur für mein Kleingewerbe die Steuererklärung mit Einkommensüberschussrechnung machen musste bin ich bei Steuererklärungen auch absolut überfragt. Wie muss ich am Ende die Steuererklärung machen?
- Wie viel Geld habe ich am Ende des Monats also effektiv raus?(Ich bin nicht in der Kirche, unverheiratet, kinderlos, 27 J.)
Über eure Antworten freue ich mich riesig.
Danke
1 Antwort
Wie läuft das mit den Sozialabgaben / Krankenkasse etc? Welche Abgaben muss "ich" dann zahlen und von welchem Arbeitgeber /Gehalt werden diese abgezogen?
Bei beiden Einkommen. Da es sich um 800,- Netto handelt (wie hast Du das ermittelt?), entfällt die Gleitzone sowieso, also werden auf beide Gehälter die vollen Sozialabgaben fällig.
Wie läuft das mit den Lohnsteuerkarten? Ich habe nun bei dem neuen Arbeitgeber die gleiche Nummer angegeben wie bei dem alten ... Ich habe aber irgendwo etwas von zwei Lohnsteuerkarten gelesen.
Da es keine Lohnsteuerkarten mehr gibt, hast Du alles richtig gemacht, als Du beiden Deine Steuer-ID gegeben hast. Einer wird nach Steuerklasse 1 abrechnen, der andere bekommt über ELSTAM automatisch die 6 gemeldet.
Was gibt es zu berücksichtigen? Muss ich Geld an die Seite legen, welches am Ende doch noch fällig wird? (wenn ja, was ist das für ein Steuerbeitrag?)
Ja, es kann eine Nachzahlung fällig werden. Aber das jetzt nach Deinen Angaben zu versuchen es zu errechnen wäre Spökenkiekerei und mit Unwägbarkeiten verbunden.
Da ich bisher nur für mein Kleingewerbe die Steuererklärung mit Einkommensüberschussrechnung machen musste bin ich bei Steuererklärungen auch absolut überfragt. Wie muss ich am Ende die Steuererklärung machen?
Die Steuererklärung machst Du ganz normal und die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung überträgst Du in die Anlage "N." An der Behandlung Deines Gewerbes ändert sich nichts. Es bleibt bei der Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung.
Wie viel Geld habe ich am Ende des Monats also effektiv raus?(Ich bin nicht in der Kirche, unverheiratet, kinderlos, 27 J.)
Dazu müsste man die beiden Bruttogehälter kennen, um das zu errechnen.