2 Fam.Haus - 2 Eigentümer - Modernisierungskredit?

2 Antworten

Wenn es eine Teilungserklärung gibt, seid ihr bereits eine Eigentümergemeinschaft.

Ihr könnt entweder als Gemeinschaft einen Kredit aufnehmen, oder jeder von euch nimmt den Kredit separat auf.

Am besten geht ihr zu einem erfahrenen Finanzierungsberater, der sich auch mit der Finanzierung von Sanierungen auskennt. Ich persönlich würde da als erste Anlaufstelle mal zu interhyp, Dr. Klein und/oder der Hausbank gehen.

Kann man tatsächlich einen Kredit für ein halbes Dach aufnehmen?

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@Andri123

Nein, aber man kann durchaus einen Kredit für eine Sonderumlage an die WEG aufnehmen. Gerade wenn die Immobilie als Sicherheit vorliegt sollte das gut machbar sein

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Der Tip von @Amado ist absolut richtig.

Die großen Baufinanzierungsanbieter sind die richtigen Gesprächspartner.

Vermutlich wird der gemeinsame Kredit als Eigentümergemeinschaft die günstigste Lösung sein, schließlich haben sie für den Gesamtkredit das komplette Objekt als Sicherheit und beide Eigentümer als Kreditnehmer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ihr habt bestimmt alle Recht, ich habe auch echt keine Ahnung von sowas.

Aber selbst wenn ich eine Schwester hätte, würde ich nicht einen gemeinsamen Kredit aufnehmen. Für den ich auch zunächst alleinig in Haftung genommen werden kann (mit meinem Einkommen und sonstigem Vermögen), wenn die Schwester nicht mehr die Raten zahlen kann. Und 100.000,-€ sind ja nicht in zwei Jahren abbezahlt.

Die Besicherung auf das komplette Haus (also auch auf meinen Anteil) finde ich auch nicht so prickelnd.

Man muss ja immer auch den worst case mit berechnen.

Ich persönlich würde eher meinen Anteil verkaufen.

Zumal ja die Vermietungseinkünfte auch noch versteuert werden. Wie sich die Invdstition auf diese Einkünfte auswirkt, weiss ich natürlich auch nicht.

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@Andri123

Ich habe ja nur die FRage beantwortet, wie die Kosten am geringsten wären.

Natürlich ist es auch möglich, dass beie jeweils einen Kredit auf ihre Einheit aufnehmen und jeweils ihren Anteil an den Investitionen bezahlen.

Tatsache ist einfahc, dass die neue Fassade, die Dämmung, die Heizungjeweils das gesamte Haus betreffen.

Die Koszten für die selbst bewohnte Einheit haben im Normalfall keine steuerliche Auswirkung, außer es gäbe eine Sondervorschrift.

Der auf die vermietete Einheit entfallende Anteil ist dort natürlich abzugsfähig,entweder über direkte Kosten,oder über Abschreibung.

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