1.Kreditnehmer hat sich freigekauft

3 Antworten

Ein Inkassobüro wird von einer Bank ja nicht beauftragt, weil die Ex einfach so die Zahlungen eingestellt hat; da ist zumindest zwischen Dir und der Bank schon ein Schriftwechsel vorausgegangen, den Du hier vorenthälst.

Den Kredit habt Ihr beide unterschrieben - ergo hat die Bank die freie Auswahl, an wen sie sich letzendlich schadlos hält. Da offenbar bei Ihr nichts zu holen ist, bleibt das Ganze jetzt an Dir hängen , aber Du kannst natürlich versuchen Dir auf zivilrechtlichen Weg das Geld von Deiner Ex wieder zu holen. Auf den Kosten für das Inkassobüro wirst Du aber sitzen bleiben, denn Du hast ja vorher offensichtlich den Forderungen der Bank nicht Folge geleistet.

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Problem an der Sache ist, sie hat, obwohl sie nicht schlecht verdient, einfach die Zahlung eingestellt, danach kam wohl eine Lohnpfändung bei ihr durch das Inkassounternehmen und schliesslich hat sie sich freikaufen können. Ich habe weder den Kreditvertrag, noch andere Benachrichtigungen bekommen. Aufgefallen ist das Nichtzahlen dadurch, das ich plötzlich, ohne Vorankündigung eine Lohnpfändung hatte! Ist es denn zulässig, das sie, als 1.Kreditnehmer einfach so aus der Forderung entlassen werden kann?

PS: Vereinbart war, das meine Ex für die Schulden aufkommen würde, leider nur mündlich.

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@caddybs

Also Freikaufen geht wohl nicht. Vielleicht hat sie ihren Teil des Kredits in einer Summe getilgt. Der andere Teil des Darlehens wird dann von Dir bezahlt werden müssen. Allerdings wird die Bank - ohne vorherigen Schriftwechsel - und Dein OK sichtlich das nicht ohne Weiteres machen. Oder handelt es sich hier um ein Privatdarlehen.

Wenn Du allerdings einen Darlehensvertrag mit unterschreibst, haftest Du auch. Wer soll denn sonst Deinen Anteil zahlen? Schließlich hat die Bank Dir und Deiner Freundin Geld geliehen, welches u.a. von anderen Kunden der Bank dort angelegt wurde.

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Hallo caddybs - bei einem Kreditvertrag haften die Kreditnehmer i.d.R. gesamtschuldnerisch, d.h. dass jeder für die Schulden des anderen voll haftet! Das heisst die holen sich das Geld von demjenigen, der bezahlen kann. Aus meiner Sicht in voller Höhe!

Dafür, daß Du einen monatlichen Betrag auf dieses Darlehen zahlst, weißt Du erstaunlich wenig über den Stand.

Wenn Du mit Deiner Ex-Frau ein Darlehen aufgenommen hast, haften beide gesamtschuldnerisch. Einer oder beide zahlen die Raten des Vertrags, aber das spielt keine Rolle, da bei Ausfall eines Schuldners der andere ja voll für die Restschuld haftet.

Im Zuge einer Scheidung wird normalerweise eine Trennung von Darlehensverträgen auf Einzelschuldnerschaften vorgenommen bzw. eine Regelung für die Tilgung der verbleibenden Gesamtschuldnerschaften vereinbart.

Es könnte sein, daß die Bank nun eine Vertragsänderung herbeiführt, bei der eine Partei gegen eine Einmalzahlung auf dem Vertrag entlassen wird und eine Einzelschuldnerschaft Deinerseits übrig bleibt. Das geht jedoch nicht ohne Deine Zustimmung, da Du ja durch diese Änderung selbst belastet bist.

Ist Dir solches nicht zur Kenntnis gelangt, dann bist Du entweder überhaupt nicht zweiter Kreditnehmer (gesamtschuldnerisch), sondern ggf. Bürge... und nach Verwertung der Möglichkeiten der Ex-Frau wird man sich mit der Restschuld nur an Dich wenden... oder Du hast hier leichtsinnigerweise irgendetwas unterschrieben, ohne zu lesen, was das genau ist. Bist Du tatsächlich verbleibender Einzelschuldner, dann wird das gesamte Restdarlehen jetzt nämlich von Dir (und nur von Dir) abzuzahlen sein.

Also: kläre zunächst mal, was hier vertraglich wirklich vereinbart ist, wie der Stand der Verpflichtungen und Zahlungen ist, und wer wem was schuldet. Das ist mir doch alles viel zu verworren.