120 Tagessätze im Führungszeugnis?

2 Antworten

ja....!!!

nicht im Führungszeugnis stehen unter anderem:

  • Geldstrafen, von nicht mehr als 90 Tagessätzen (§32 Abs. 2 Nr.5 a BZRG)
  • Freiheitsstrafen von bis zu 3 Monaten (§32 Abs. 2 Nr.5 b BZRG)
  • Jugendendstrafen von bis zu 2 Jahren, soweit zur Bewährung ausgesetzt (§32 Abs. 3 BZRG)

Über 90 Tagessätze kommt das ins Führungszeugnis. 3 Jahre lang.

(Nur wenn nach Jugendstrafrecht entschieden wurde, kommt es nicht ins Führungszeugnis.)