12 Monate Krankengeld u. Berufsunfähigkeitsrente, Steuernachzahlung?
Hallo zusammen,
seit einigen Jahren macht mein Mann und ich unsere Steuererklärung immer mit dem Steuerprogramm smartsteuer.de. Weil eben einfach.....
Für das letzte Jahr haben wir noch keine Steuererklärung abgegeben. Hören von überall, dass es bei Krankengeld evtl. eine Aufforderung vom Finanzamt gibt um Steuern NACHZUZAHLEN....OMG :(
Mein Mann hat 12 Monate Krankengeld bezogen und 6 Monate dazu Berufsunfähigkeitsrente aus der privaten Zusatzversicherung. Vor vielen Jahren haben wir nie eine Steuererklärung abgegeben und niemals kam vom Finanzamt eine Aufforderung dies zu tun.
Muss man in unsererm Fall wirklich mit einer Aufforderung zur Nachzahlung rechnen? Laut smartsteuer würden wir sogar einige Euros wieder bekommen. Aber ich trau dem Braten nicht.
Würde sich das Finanzamt irgendwie bei uns melden???
3 Antworten
Hallo,
Krankengeld ist steuerfrei. Es unterliegt aber der Steuerprogression, das bedeutet, dass bei Krankengeldbezug für andere steuerpflichtige Einnahmen (ggf. auch des Ehegatten bei gemeinsamer Steuererklärung) ein höherer Steuersatz gilt. Somit kann es dann zu Steuernachzahlungen kommen.
Die Krankenkassen sind verpflichtet, jährlich Meldungen ans Finanzamt über die Höhe des jährlichen Krankengeldes zu machen. Bei Krankengeldbezug wird ggf. das Finanzamt zu einer Steuererklärung auffordern.
https://www.steuertipps.de/lexikon/k/krankengeld
Gruß
RHW
Hallo, da fehlen viele wichtige Angaben.
Wenn Du allein berufstätig warst mit Steuerklasse 3, könnte es eine kleine Nachzahlung geben. Denn Krankengeld ist zwar steuerfrei, schiebt aber Dein Einkommen in eine höhere Progression. In dieser Konstellation wärt Ihr aber auch verpflichtet, eine Erklärung abzugeben. Auch die BU-Rente ist mit einem gewissen Prozentsatz steuerpflichtig.
Viel Glück
Barmer
Aus welchem Grund sollten die Finanzämter jeden in Deutschland der Krankengeld bezieht (bezogen hat) pauschal auffordern Steuern nachzuzahlen ??? Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. Wenn das FA zu einer Nachzahlung auffordert wird ein konkreter Betrag genannt.
Das Krankengeld gehört wie die Berufsunfähigkeitsrente und eventueller weiterer Einnahmen in die Steuererklärung als Einkünfte.
Würde Ihnen raten Ihre Steuererklärung wie gewohnt mit der bewährten Steuersoftware, nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen und an das FA zu versenden.
Sollte bei der Erstellung etwas vergessen worden sein, wird das dem Sachbearbeiter der Finanzverwaltung auffallen und Sie werden benachrichtigt ggf. eine Nachzahlung zu leisten.
- Du plenkst und Plenken nervt.
- Satzzeichen sind keine Rudeltiere.
- Der Grund steht in § 46 (2) Nummer 1 EStG.
Jawohl Sir, wenn Du mir jetzt nur noch kurz erklärst was man unter „Plenken“ versteht.
Mir ging es auch um die pauschale Aussage „ Hören von überall, dass es bei Krankengeld evtl. eine Aufforderung vom Finanzamt gibt um Steuern NACHZUZAHLEN….“
… die man so ja nicht stehen lassen kann.
Oder lässt Du Dich bei Deiner täglichen Arbeit davon leiten was irgendjemand für „Flöhe husten hört“.
Dir sehe ich es nach, weil Du nach meiner Meinung tatsächlich genug Sach- und Fachwissen besitzt, aber wenn jemand anfängt wenn ihm die Argumente ausgehen nach Rechtschreib- und Grammatikfehlern zu suchen könnte ich schon allergisch darauf reagieren.
Dein Hinweis unter 3. hätte genügt und Danke dafür.