1/2 Kellerabteil ohne Trennwand zulässig?
Im Mietvertrag steht dass mir ein 1/2 Kellerabteil zusteht. Leider war mir bis dahin nicht bewusst was das bedeutet. Der Keller war leer und ich habe angefangen meine Sachen einzuräumen. Jahre später sind auf einmal dinge in meinen Regalen die nicht mir gehören und meine Sachen verschwinden oder werden umgestellt. Stellt sich heraus dass eine Nachbarin die andere 1/2 hälfte gemietet hat und somit wir beide Zugang zum Kellerraum haben. Der Strom läuft über meinen Zähler. Die Dame hat bereits ein Kellerabteil da ihr mal das komplette Haus gehört hat und sie mehrere Parteien bezieht. Habe ich irgendeine Chance zu verhindern dass die Dame meinen Strom verwendet und meine Sachen durchwühlt oder stiehlt? Habe sie auch schon darauf angesprochen und Sie versteht überhaupt nicht warum Sie nicht an meine Sachen gehen soll oder meine Regale mit ihren Sachen füllen darf. Es ist so lächerlich.
Muss ich einfach den gesamten Keller räumen? Habe ich kein recht auf Abgeschlossenheit oder so ähnlich? Und selbst wenn ich den Keller räume, Zahle ich weiterhin den Strom für die Dame.
Vielen Dank für euch Hilfe.
2 Antworten
Wenn Dir besagter Kellerraum gemäß Mietvertrag nur zur Hälfte zur Verfügung gestellt wurde, so kann Dir die Eigentümerin "einen Untermieter" dort mit hineinsetzen. Allerdings hat dieser die Finger von Deinem Eigentum zu lassen - und auch keinen Anspruch darauf, seinen "Prott" in Deinen Regalen unterzustellen.
Ein Recht auf "Abgeschlossenheit" hast du nicht. Die Situation ist aus meiner Sicht völlig logisch und ich hätte bei Anmietung 1/2 Kellerabteils nichts anderes erwartet. Nun gibt es drei Möglichkeiten:
1. mit dem Vermieter sprechen und versuchen ein ganzes Abteil zu mieten
2. alles weiter wie bisher und mit dem anderen Mieter klarkommen. Wenn Sachen abhanden kommen, würde ich jedes Mal ne Anzeige bei der Polizei machen und angeben, wer alles Zugang zum Abteil hat.
3. Abteil nicht mehr nutzen