1 und 2 Vorstand, Satzung?

1 Antwort

Umfassend kann die Frage nur nach Kenntnis der gesamten Vereinssatzung beantwortet werden. In jedem Fall ist aber dein Verständnis von Innen- und Außenverhältnis schonmal falsch. Im Innenverhältnis darf der 2. den Verein nur vertreten, wenn der 1. nicht verfügbar ist. Das betrifft aber nur interne Angelegenheiten wie Mitgliederversammlungen, Abschlüsse oder ähnliches. Im Außenverhältnis ist jeder der beiden einzelvertretungsberechtigt. Somit kann der 2. ohne Rücksprache bei allen Belangen im Zusammenhang mit Dritten den Verein vertreten, also nicht nur vor Gericht, sondern bei Abstimmungen mit Kommunen, anderen Vereinen, Presse und so weiter.

Danke für die Rückmeldung.

Ich kann es nur so wiedergeben, wie es mir erklärt wurde vom Vorgänger.

Die letzten 4 Jahre gab es überhaupt keine Probleme.

Er wurde rein gewählt, komplett ohne Erfahrung im Vereinsverwaltung und seine eigene Aussage war : Er wollte diesen Posten ja eigentlich nicht.

Allerdings steh ich bei sämtlichen Kommunen, Verträge als 1 Person drin.

Würde ja sonst nicht heißen 1 und 2 Vorstand.

0
@Sweetappel20
Er wurde rein gewählt, komplett ohne Erfahrung im Vereinsverwaltung

Und Du?

Allerdings steh ich bei sämtlichen Kommunen, Verträge als 1 Person drin

Du bist ja auch nur eine Person.

Würde ja sonst nicht heißen 1 und 2 Vorstand

Offenbar heißt es Vorstand. Der besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden.

Es ist nicht üblich, in Verträgen, Adresslisten etc. alle vertretungsberechtigten Personen anzugeben. Vor allem können sich die auch noch ändern.

0
@Steinemann

Ich war 4 Jahre lang Schriftführerin, dann zusätzlich 2 Jahre 2.Vorstand und seit 4 Jahren 1.Vorstand.

Es gab noch nie Probleme.

Ein Stückweit habe ich die Angehensweise vom vorherigen 1. Vorstand übernommen. Damals war es defitniv so der 1.Vorstand hatte das sagen und Entscheid in vielen Dingen alleine.

Dies mach ich schon gar nicht mehr.

0

Ich hab vergessen zu erwähnen, dass wir für die Posten Aufgaben verteilt haben. So dass jeder weiß, was er zu tun hat.

Beim 2.Vorstand steht geschrieben, Vertretung bei Verhinderung des 1.Vorstand.

Beim 1 Vorstand steht, regelt das Außen und Innenverhältnis.

Dies hab ich übernommen von meinem Vorgänger.

0