1 und 2 Vorstand, Satzung?
Es geht um unsere Satzung. Da es Schwierigkeiten gibt, zwischen mir und dem zweiten Vorstand gibt und er nun die Satzung mit ins Spiel bringt, bräuchte ich einen Rat von jemand der sich mit Vereinsrecht bissle auskennt.
Er benennt es ob ich als 1.Vorstand mich um alles kümmere und handeln muss. Sowie ob ich mir alles heraus nehmen kann.
Anbei ein Auszug der Satzung unter dem Punkt Vorstand:
Vorstand im Sinne des §26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2.Vorsitzende. Jeder von Ihnen ist berechtigt, den Verein alleine zu vertreten. Im Innenverhältnis ist der 2.Vorsitzende jedoch nur bei tatsächlicher Verhinderung des 1.Vorsitzende berechtigt, den Verein zu vertreten.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereines zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung in einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
Ich verstehe unsere Satzung so, dass der 2 Vorstand nur dann den Verein vertreten kann, wenn ich verhindert bin.
Und das der 1.Vorstand über alles Bescheid wissen sollte.
Im Außenverhältnis, also vor Gericht sind beide Vorstände in der Pflicht.
Im Innenverhältnis, was den Verein die Arbeit, Arbeit mit Kommunen etc zu tun hat ist der 1.Vorstand in der Pflicht, der 2.Vorstand nur dann wenn der 1 Vorstand verhindert ist.
Oder?
1 Antwort
Umfassend kann die Frage nur nach Kenntnis der gesamten Vereinssatzung beantwortet werden. In jedem Fall ist aber dein Verständnis von Innen- und Außenverhältnis schonmal falsch. Im Innenverhältnis darf der 2. den Verein nur vertreten, wenn der 1. nicht verfügbar ist. Das betrifft aber nur interne Angelegenheiten wie Mitgliederversammlungen, Abschlüsse oder ähnliches. Im Außenverhältnis ist jeder der beiden einzelvertretungsberechtigt. Somit kann der 2. ohne Rücksprache bei allen Belangen im Zusammenhang mit Dritten den Verein vertreten, also nicht nur vor Gericht, sondern bei Abstimmungen mit Kommunen, anderen Vereinen, Presse und so weiter.
Er wurde rein gewählt, komplett ohne Erfahrung im Vereinsverwaltung
Und Du?
Allerdings steh ich bei sämtlichen Kommunen, Verträge als 1 Person drin
Du bist ja auch nur eine Person.
Würde ja sonst nicht heißen 1 und 2 Vorstand
Offenbar heißt es Vorstand. Der besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden.
Es ist nicht üblich, in Verträgen, Adresslisten etc. alle vertretungsberechtigten Personen anzugeben. Vor allem können sich die auch noch ändern.
Ich war 4 Jahre lang Schriftführerin, dann zusätzlich 2 Jahre 2.Vorstand und seit 4 Jahren 1.Vorstand.
Es gab noch nie Probleme.
Ein Stückweit habe ich die Angehensweise vom vorherigen 1. Vorstand übernommen. Damals war es defitniv so der 1.Vorstand hatte das sagen und Entscheid in vielen Dingen alleine.
Dies mach ich schon gar nicht mehr.
Ich hab vergessen zu erwähnen, dass wir für die Posten Aufgaben verteilt haben. So dass jeder weiß, was er zu tun hat.
Beim 2.Vorstand steht geschrieben, Vertretung bei Verhinderung des 1.Vorstand.
Beim 1 Vorstand steht, regelt das Außen und Innenverhältnis.
Dies hab ich übernommen von meinem Vorgänger.
Danke für die Rückmeldung.
Ich kann es nur so wiedergeben, wie es mir erklärt wurde vom Vorgänger.
Die letzten 4 Jahre gab es überhaupt keine Probleme.
Er wurde rein gewählt, komplett ohne Erfahrung im Vereinsverwaltung und seine eigene Aussage war : Er wollte diesen Posten ja eigentlich nicht.
Allerdings steh ich bei sämtlichen Kommunen, Verträge als 1 Person drin.
Würde ja sonst nicht heißen 1 und 2 Vorstand.