1-Prozent-Regel für Firmenwagen
Obwohl ich schon einige Fragen zu diesem Thema entdeckt habe, ist mir das Ganze immer noch nicht ganz klar!
Für mich wären folgende Punkte noch wichtig:
Ein anschauliches Gesamtbeispiel zu bekommen, wie das Ganze überhaupt über die Bühne läuft. Von der Bestellung eines 3er BMWs an. Was macht mein Arbeitgeber damit (hier brauch ich keine steuerlichen Details)? Least er im Regelfall den Wagen von BMW? In diesem Firmenwagenabkommen sollte für mich alles drin sein was ich brauche (inkl. Wartung, Reparaturen, Steuer, Versicherung usw, ..Tankkarte natürlich zu verhandeln)?
Da immer von Bruttogehalt ausgegangen wird, gehe ich davon aus, dass auch alle variablen Gehälter mit in die Berechnung mit einfließen, ist das richtig? Also kann ich bei dem in meiner Branche vergleichsweise recht hochprozentigen, variablen Anteil am Gesamteinkommen auch noch gar nicht so detailliert berechnen was mich das zusätzlich an Steuern kosten wird!? (vorallem als Berufseinsteiger, der noch keine Jahresvergleichswerte hat)
Wenn ich mir das grob so ausrechne (35000 € Listenpreis BMW, 25km zum Arbeitsplatz 15mal pro Monat) komme ich auf ca. 500 Euro d.h. 6000 Euro pro Jahr, die mehr zu versteuern sind und damit grob knapp 3000 Euro pro Jahr für ein neues Auto bei dem ich mich um nix mehr zu kümmern habe (ausser dem Benzin). Oder kommt da noch was?
2 Antworten
Für Deine REchnung, bzw. die Kalkulationen ist egal, ob der Arbeitgeber auft, finanziert udn abschreibt, oder den Wagen im Leasing hat.
Für die privaten fahrten gelten die 1 % vom Listenneupreis zuzüglich der Extras. also 35.000,- listenneupreis = 350,- für privatfahrten pro Monat.
Für die Fahrten zur arbeit 0,03 % pro Entfernungskilometer und Monat. also 10,50 euro X 25 Kilometer bei Dir = 262,50 für dese Fahrten.
Somit werden 612,50 der Besteuerung unterworfen.
Für die Fahrten zur Arbeit können dann wieder bei normaler 5 Tage Woche 1.650,- Euro an Kilometerpauschale in der einkommensteuerklärung abgezogen werden.
Mit dieser Regelung sind normaler Weise alle Kosten(einschl. Benzin) abgegolten.
@Mallert:
Zu Deiner zweiten Frage: Die monatlichen € 612,50 werden als geldwerter Vorteil also dem normalen Bruttoeinkommen zugerechnet und haben die gleiche steuerliche Wirkung wie eine Gehaltserhöhung. Man könnte theoretisch die spezielle steuerliche Belastung dieses geldwerten Vorteils mit dem Grenzsteuersatz ausrechnen, aber das ist ja ziemlich müßig. Ich will damit sagen, dass es keinen speziellen Ausweis einer anteiligen Steuer auf der monatlichen Gehaltsabrechnung für dieses dort ausgewiesene steuerpflichtige Zusatzeinkommen gibt.
Die Monatsabrechnungen werden durch Deine jährliche Steuererklärung zusammengefaßt und endabgerechnet. Danach könntest Du ermitteln, wie hoch der Steuerbetrag mit und ohne den geldwerten Dienstwagenvorteil wäre.
Übrigens gilt die Entfernungskomponente beim Nutzungsvorteil (fast) unabhängig von der genutzten Häufigkeit im Monat!