1 Haus 2 Besitzer zu je 50%?

1 Antwort

Die Eigentumsverhältnisse und die mit der Nutzung des Eigentums verbundenen Pflichten sind zwei unterschiedliche Dinge. Es ist derzeit ja davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Herbeiführung des 50:50 Eigentums entweder beide Parteien die Wohnungen bereits bewohnten oder die Zuordnung der Wohnungen irgendwie erfolgte. Wenn zu diesem Zeitpunkt keinerlei Kompensation für Flächenunterschiede oder Zuordnungen einer Nutzung vereinbart wurde, dann wird dies jetzt nachträglich auch nur einvernehmlich möglich sein. Mit anderen Worten: eine einseitige Forderung würde ins Leere laufen, da sie zu spät kommt.

Wie ist denn diese Situation überhaupt zustande gekommen? Ist dies die Folge einer Erbschaftsauseinandersetzung?

Im Endeffekt gehören Dir in Abwesenheit einer Teilungserklärung 50% der Wohnung des Schwagers und dem Schwager gehören 50% Deiner Wohnung. Beiden gehören jeweils 50% allen Gemeinschaftseigentums. Die Eigentumsverhältnisse sind somit symmetrisch und jeweils hälftig abgebildet.

KMSonst 
Fragesteller
 16.09.2022, 15:42

Die Situation kommt entfernt aus einer Erbschaft. Wir haben einen Teil einer Erbengemeinschaft (2 Personen) gekauft. Der andere Teil wurde von der anderen Seite überschrieben. Wir wohnen beide hier seit über 20 Jahren und haben gleiche Kaltmiete je m² bezahlt. Soll heißen er 80m² x 4€/m² und ich 66m² x 4€/m²....

Aber jetzt will er keine Miete und keine Rücklagen bezahlen!?

Eine Teilungserklärung gibt es nicht...

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gandalf94305  16.09.2022, 21:29
@KMSonst

Theoretisch bestehen die Mietverträge weiter und die Einnahmen gehen an die neuen Besitzer: Euch selbst. Da jedoch die Immobilie zu 50% jedem gehört, wäre in der Tat eine Ausgleichszahlung von 14 m² x 4 EUR/m² x 50% = 14 EUR pro Monat an Dich zu zahlen, da das der verbleibende Überhang ist. Allerdings scheint mir das doch etwas erbsenzählerhaft.

Was die Rücklagen anbelangt, so seid Ihr effektiv eine Eigentümergemeinschaft, die solche Rücklagen einvernehmlich beschließen muss. Wenn der Schwager sich gegen die Bildung von Rücklagen oder die Durchführung bestimmter Arbeiten ausspricht, hast Du keine Handhabe.

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KMSonst 
Fragesteller
 19.09.2022, 11:04
@gandalf94305

@gandalf94305

Du hast einen Rechenfehler. Es sind 28€ je Monat, nicht 14€!

Erbsenzählerhaft finde ich das nicht. Das sind immerhin ein Drittel meiner monatlichen Stromkosten.

Zudem führt er sich auf, als würde ihm das Haus alleine gehören.

Ich habe nur 35% vom Keller. Er meint der Garten (250m²) gehört ihm alleine usw.usw.

Und da er schon zum Anwalt gegangen ist, werde ich jetzt auf NICHTS verzichten.

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