Kann ich meinen Sparvertrag mit den vermögenswirksamen Leistungen wegen Rentenbeginn kündigen?

5 Antworten

Rentner haben häufig drei Möglich­keiten: Sie können künftig anstelle des Arbeit­gebers in den Vertrag einzahlen, sie können den Vertrag beitrags­frei stellen oder ihn kündigen. 

Für Sparer, die neben den Zahlungen vom Chef auch die staatliche Arbeitnehmer­spar­zulage erhalten, ist die Kündigung allerdings keine gute Idee. Sie würden die staatliche Förderung verlieren.

ellaluise hat schon eine richtige Frage gestellt: Vertragsauflösung oder Nichtweiterbesparen. Bei der Vertragsauflösung verlierst Du die Arbeitnehmersparzulage, es sei denn, die Vertragsauflösung geht einher mit einem unschädlichen Grund. Lies bitte mal hier nach: http://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__4.html (also § 4 Absatz (4)).

Wenn es sich bei Dir nicht um einen Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen handelt, sondern um einen Banksparvertrag, dann gibt es diese unschädlichen Gründe nicht. Aber Du kannst anstellet einer Auflösung auch weitere Einzahlungen einstellen und das 7. Jahr abwarten.

Bei den meisten Verträgen gibt es doch die Möglichkeit bei Arbeitsaufgabe prämienunschädlich zu kündigen. Schau mal nach.

Die Frage ist: Willst du kündigen und jetzt auszahlen lassen oder nur nicht weiter besparen?

Beides ist möglich. Einstellung der Sparraten ist möglich und unschädlich für die bisherige Förderung.

Selbstverständlich ist das möglich.

Eventuelle stattliche Förderung (z.B. Arbeitnehmersparzulage) musst Du aber zurück zahlen bzw. bekommst diese erst gar nicht wenn Du die Mindestlaufzeit (7 Jahre) nicht einhälst.