Verdach auf fahrerfucht?
Hallo habe eine frage,mein sohn er ist 20 jahre alt und vor 1 monat sein führerschein bekommen,er hat letzte woche mit mitwagen einen unfall gemacht,bei uns in der strase wo wir wohnen seine freunde waren auch im auto,er ist gegen ein parkendes auto geknallt,mein sohn unter panik ist kurz um die ecke gefahren und die polizei angerufen,polizei kam hat gesagt sie haben fahrerfucht gemacht,darauf mein sohn hat gesagt nein ich habe selber angerufen dır polızeı darauf hat er gesagt ok alkohol test haben die gemacht war auf null ,dann hat er gesagt ok jetzt fahren wir unfallort istderweg 2 minuten haben sie angeguckt,danach ist der auto inhaber gekommen auf zufahl nachbar aber persönlich kennen wir ihn nicht die haben gesagt kein problem haubtsache ist euch nichts passier,mein sohn hat sich entschuldigt hat der angenommen polizei hat gesagt wir werden das an mietwagen bescheid geben 1 tag später habe ich email bekommen unfallberichtalles geschickt warte von da bescheid,polizei hat aber aufnahme zettel nicht gegeben wir sind nach paar tagen zupolieigegangen und haben das persöhnlich mit meinem sohn abgeholt,und gestern kamm von polizei äuserungsbogen wegen verdacht aufunfallflucht das sollen wir schicken,was ich wissen will was wartet uns das ist kein fahrerflucht mein sohn hat selber angerufen das hat er auch nicht gelöscht wird das telofongespräch nicht aufgenommen .wir waren heute beim anwalt haben ihn alles erzählt,er hat gesagt das wir glück haben weil er selber angerufen hat er wird an polizei schicken mal gucken was er antwortet und dann schreibe ich staatsnwaltschaft hat er gesagt die entscheiden alles das habe ich nicht verstanden warum staatanwaltschaft wir können beweisen das er selber angerufen haben stimmt das was der anwalt gesagt hat.bitte um hilfe
3 Antworten
Der Anwalt ist ein ausgebildeter Jurist. Welche andere Antwort könntest du in einem Laien-Forum erhalten, wo Menschen nur hobbymäßig weiterhelfen können.
Was der Anwalt sagt, wird schon seine Richtigkeit haben. Schlussendlich entscheidet die Staatsanwaltschaft nach Einzelfall.
Eine Bitte noch: Versuche bei künftigen Fragen ein paar Sätze oder Absätze zu machen, ohne Punkt und Komma ist dein Text leider schwer zu verstehen, das wird dann viele Menschen abhalten, sich überhaupt die Zeit zu nehmen um zu lesen.
Alles Gute!
Nach einem Unfall muss von dem Unfallort die Polizei gerufen werden (also das Auto nicht mehr bewegt werden). Jede Entfernung vom Unfallort ist „strafbare Fahrerflucht“.
Du hast ziemlich wirr und völlig unverständlich geschrieben, ich habe jetzt nicht alles im Detail gelesen, bis auf deine Frage am Ende des Textes. Du solltest dem Anwalt, den du beauftragt hast, dich zu vertreten und ihm gutes Geld dafür bezahlst, vertrauen. Es wird schon korrekt sein, was er sagt.