Hallo liebe Leute ich hoffe ihr könnt mir helfen:
Ähnliche Fragen wurden dazu schon gestellt aber ich hoffe ihr könnt mir ausführlichere Antworten geben.
Kurz zu meiner Frage: Ich komme aus Berlin und wohne auch mit meiner Freundin in Berlin zusammen. Ich habe jetzt eine Stelle in Düsseldorf angenommen und mein Plan ist es unter der Woche in Düsseldorf zu arbeiten und in Berlin weiterhin die Wohnung mit meiner Freundin zu behalten.
Jetzt kommt das Thema doppelte Haushaltsführung in Spiel. Ich dachte ich behalte Berlin als Erstwohnsitz und Düsseldorf als Zweitwohnsitz, um dann Fahrten, Miete etc. steuerlich abzusetzen, da ich meinen Lebensmittelpunkt nunmal in Berlin habe, da ich in Düsseldorf wirklich nur zum arbeiten bin und dort auch niemanden kenne. Ein netter Herr von Einwohnermeldeamt sagte mir nun, dass man sich im Einwohnermeldeamt Düsseldorf meinen Arbeitsvertrag anschauen würde (ist das überhaupt rechtens?) und man dann bei einem 48 Std. Arbeitsvertrag davon ausgehen würde, dass ich über 50% der Kalendertage in DDorf verbringen würde und deshalb automatisch mein Lebensmittelpunkt in DDorf definiert werden würde und ich somit Ddorf als Hauptwohnsitz anmelden müsse.
Jetzt bin ich ehrlich gesagt ganz schön verwirrt, da ich im Internet dazu völlig unterschiedliche Aussagen gefunden habe.
- Was stimmt denn nun? Kann ich meinen Arbeitsort (Düsseldorf) als Zweitwohnsitz anmelden, auch wenn ich dort häufiger und nur am Wochenende zuhause (Berlin) bin? Oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ( da es wohl in Bayern diese Kalendertageregelung gibt).
- Spielt es für das Finanzamt überhaupt irgendeine Rolle, was auf meinem Perso mit Erst-und Zweitwohnsitz steht, oder definieren die das am Ende nochmal selber und das ist gerade einfach nur ein behördliches Missverständnis?
Ich hoffe Ihr könnt mir da helfen, bin echt verunsichert.
Liebe Grüße,
Niklas