Immobilienverkauf auf individueller Honorarbasis mgl.?

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...für die gewerbliche Vermittlung von Immobilien benötigt man eine Gewerberlaubnis nach §34c Gewerbeordnung...ohne eine solche Erlaubnis ist die gewerbliche Vermittlung von Immobilien nicht erlaubt...insoweit wäre ein solcher Vertrag wahrschenlich nicht wirksam...Ihr Bekannte könnte also den höheren Kaufpreis einstreichen und müsste Ihnen ggf. nichts zahlen...das Ende einer schönen Bekanntschaft ;-)