Hohe Steuer-Nachzahlung und Vorauszahlungen mit eher geringem Verdienst?

4 Antworten

Deine Frage wurde von wfwbinder und snooopy155 umfassend beantwortet. Aber in einem Kommentar zeigst Du Interesse, wie das überhaupt mit dem Zusatzeinkommen, genauer "zu versteuernden Zusatzeinkommen" funktioniert. Das zu versteuernde Einkommen findest Du in Deinem letzten Steuerbescheid. Trage diesen Wert mal mit Deinen dort gefragten persönlichen Merkmalen im folgenden Link ein: https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

Dann findest Du nicht nur ein Ergebnis, sondern auch die Grenzsteuersatzkurve, die Dir angiebt, mit welchen Steuersatz eine sehr kleine Einkommensänderung von - sagen wir - € 100 im Jahr besteuert wird. Bei größeren Sprüngen gibst Du einfach mal den bisherigen und dann den höheren Betrag ein und vergleichst die Zahlen. Dann kannst Du auch für eine größere Differenz den Differenzsteuersatz selber ermitteln.

Viel Spass beim Puzzeln. Vielleicht hilft Dir der Abgabenrechner zu einem besseren Verständnis des Steuersystems. Nicht berücksichtigt werden dabei allerdings Mehrbelastungen für Sozialabgaben!

Das Du überhaupt nachzahlen musst, liegt an einem taktischen Fehler, den Du gemacht hast.

Du hast dem Arbeitgeber des Minijobs Deine Steuer-ID gegeben.

Damit wurde der Minijob nach Steuerklasse 6 abgerechnet. Dies löste gleichzeitig die Pflicht zur Steuererklärung aus und, weil die 4.400,- zum übrigen Einkommen dazu kamen, dann eben trotz Lohnsteuerabzug, die Nachzahlung.

Deshalb:

Gehe unbedingt zum Arbeitgeber für den Minijob und lasse ihn pauschal abrechnen. Damit werden nur 2 % pauschale Lohnsteuer fällig. Die wird er Dir vom Lohnabziehen und fertig. Keine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung (jedenfalls nicht aus diesem Grund), keine Vorauszahlungen.

Nun, das ist jetzt gelaufen. Den Job hatte ich nur bis 31.12.2016 und somit habe ich jetzt wieder ganz normal einen Job in Steuerklasse 1.

Trotzdem hat mich die Hohe Nachzahlung überrascht. Mir wurde von dem Netto-Verdienst in dem Nebenjob ja ohnehin schon ein Drittel abgezogen. Daher dachte ich nicht, dass das jetzt auch noch eine hohe Steuernachzahlung mit sich bringt.

Danke jedenfalls für den Tipp.

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@Kischa

Die Nachzahlung ist kein Wunder. enn Dein Ghalt ca. 2.500,- pro Monat wäre, dann wäre der Grenzsteuersatz (der Steuersatz mit dem jeweils der nächste verdiente Euro besteuert wird) schon ca. 30 %. von den 4.400,- wurden mit 500,- Euro nur ca. 12 % Steuer abgezogen. Da musste leider noch etwas kommen.

Daher ja auch die gesetzliche Bestimmung, dass die Personen mit Steurklasse 6 immer eine Erklärung abgeben müssen.

ch so, ganz wichtig. Schreibe dem Finanzamt, dass Du den Zweitjob aufgegeben hast udn die Vorauszahlungen auf 0,- gesetzt werden sollen.

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@Kischa

Bezüglich der Vorauszahlungen würde ich mich mit dem Sachbearbeiter beim Finanzamt in Verbindung setzen und erklären, dass die Voraussetzung für die Vorauszahlungen 2018 entfallen sind, da kein weiteres Arbeitsverhältnis mehr besteht.

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@wfwbinder

Vielen Dank für diese Erklärung. Dann verstehe ich, wie das kommt. Wie ärgerlich; hätte ich das gewusst, wäre ich bei dem einen Job geblieben. Nun - für's nächste Mal.

Toll, dass Sie das auch für Laien so geduldig erklären.

Noch eine blöde Frage habe ich: Hätte ich die Höhe der Nachzahlung abschwächen können, wenn ich die Spalten für Fahrtkosten und "Werbungskosten" ausgefüllt hätte? Oder wär das so oder so in der Höhe geblieben?

Schöne Weihnachten und Danke.

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@Kischa

Hi, Werbungskosten (u.a. auch Fahrtkosten) schmälern das zuversteuernde Einkommen wenn sie insgesamt >1000€ wären. Also, die jeweiligen Fahrtkosten zu den Job´s gehören dazu. Gibt es spezielle Arbeitskleidung oder Ausrüstung die du beschaffen musstest? Fahrten zur Arbeit von mehr wie 12-15km einfache Strecke wirken sich aus.

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@Kischa

Da Du im kommenden Jahr keinen zweiten Job mehr ausführen willst, nimm zu Deinem Sachbearbeiter beim Finanzamt Kontakt auf und erkläre ihm den neuen Sachverhalt. Damit sollten die Vorauszahlungen 2018 ans Finanzamt gestrichen werden.

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@ellaluise

Mein Arbeitsweg (einfach) umfasst 13,4 Kilometer laut Google Maps. Aber auf der Steuererklärung habe ich nichts angegeben, da ich ein verbilligtes Fahrkarten-Abo nutze und es einfach keinen Weg gab, das vernünftig in dieses vorgefertigte Formular zu schreiben. Das hätte immer so ausgesehen, als müsste mein Arbeitsweg pro Kilometer berechnet werden bzw. wäre da eine Summer herausgekommen, die viel viel höher gewesen wäre, als der Abopreis. Quasi als würde ich jedes Mal einen Einzelfahrschein vor Fahrtantritt kaufen und das stimmt so ja nicht. Also habe ich es einfach frei gelassen.

Ausrüstung oder Arbeitskleidung habe ich nicht wirklich, aber ich arbeite einen guten Teil meiner Zeit von zu Hause und da brauche ich dann natürlich auch Büromaterialien, Druckerpatronen etc. Außerdem muss ich immer wieder teilweise recht teuere Fachliteratur besorgen. Da sind schon mal Bücher bei, die über 100€ kosten. Wahrscheinlich hätte ich das geltend machen können?! Leider habe ich viele Quittungen nicht mehr. Ich hatte nicht auf dem Schirm, dass ich ja für 2016 eine Steuererklärung machen muss, deswegen habe ich nichts aufgehoben.

Nun, das ist jetzt nun mal gelaufen. Wahrscheinlich hätte das ja auch keinen großen Unterschied mehr gemacht. Aber danke für die Infos.

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@Kischa

Also, wenn der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, könntest du Einspruch einlegen. Schau mal auf die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides bzgl. des Zeitraumes.

Du kannst einfach die 0,30Ct. pro einfachen Arbeitsweg lt. google maps geltend machen. Wenn du außerhalb der Pauschalen abrechnen willst, müsstest du Belege haben.

Ob du Büromaterialien tatsächlich geltend machen kannst, wer weiß, aber Fachliteratur sicherlich. Dort müssten dann auch Beleg vorhanden sein.

Mit Elster (kostenlos) oder auch anderen Programmen könntest du deine Daten einfach mal erfassen und eine Proberechnung ausführen. Aber Achtung, die Programm sind immer nur für das jeweilige Jahr.

(Jetzt mit dem Bescheid sollte die (nachträgliche) Erfassung in Elster recht einfach gehen und dann einfach mal Fahrtkosten mit erfassen und schauen in wie weit sich das ändert.)

Man sollte sich damit mal beschäftigen, auch für den Normalbürger gibt es ein paar Sachen, die abzusetzen sind. Vielleicht keine großen Beträge, aber alles zusammen.

Ein paar Stichworte:

Haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen (Lohnkosten)

Mehraufwendung für Verpflegung

Entfernungspauschale (Werbungskosten)

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Ehe Du Dich an das Verfassen dieses doch viel zu langen Aufsatzes gemacht hast, wäre es besser gewesen, Deinen Einkommensteuer-Bescheid nochmals (diesmal aber vollständig) zu lesen.

Dann wäre wohl Klarheit aufgekommen.

Dann hättest Du auch gemerkt, dass Dein Mehrverdienst keinesfalls fast wieder weg ist, sondern eben nur 500 Euro.

Diese völlig normale (nicht horrende) Nachzahlung ergibt sich aus der Summe der zu versteuernden Einkünfte (siehe Bescheid).

Die Vorauszahlungen ergeben sich aus den gleichen Zahlen. Wenn Du in 2018 diesen Nebenjob nicht mehr ausübst, stellst Du einen einfachen Antrag auf Herabsetzung auf null Euro.

Also - nochmal lesen.

Klar mit diesem Beitrag wird wieder mal ein Steuerzahler als Depp hingestellt, er könne seinen Steuerbescheid nicht einmal lesen. Lesen und verstehen sind zweierlei. Auch unser früherer Bundespräsident (Roman Herzog) konnte die Steuergesetze nicht verstehen, obwohl er Jurist war.

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@hildefeuer

Wer hat wen als Deppen hingestellt (stellt sich als solcher dar)?

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Trotz allem empfinde ich diese "nur" 500€ umfassende Nachzahlung als eine ziemlich heftige Summe, ausgehend davon, dass ich nur ~ 1200€ im Monat verdiene.

Den Bescheid habe ich übrigens 3 Mal von vorne bis hinten gelesen, nur ist das alles nicht so einfach und verständlich, wenn man sich damit noch nie beschäftigt hat.

Wenn die Nachzahlung völlig normal ist, okay. Ich habe das vor allem deshalb nicht so empfunden, weil die meisten meiner Bekannten die schon häufiger Steuererklärungen machen (lassen) mussten ziemlich entsetzt reagiert haben, als ich von der Höhe der Nachzahlung gesprochen habe und mir empfohlen haben, mir noch einmal Rat einzuholen. Außerdem hat meine Mitbewohnerin, die 2016 ebenfalls 2 Jobs ausgeübt hat und in beiden Jobs ähnliche Summen verdient hat, 8€ vom FA zurückbekommen. Ich hatte daher gehofft, dass mich ähnliches erwartet. Nun, dem ist wohl nicht so und das muss ich dann wohl so hinnehmen.

Danke für die Antwort, über diesen Antrag auf Herabsetzung werde ich mich informieren und ihn stellen.

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@Kischa

Was Du jetzt im Monat verdienst, hat doch nichts mit der Höhe der Nachzahlung zu tun, sondern mit dem, was Du verdienst hast. Und das war nur mal um einiges mehr und nur unzureichend besteuert.

Deine Bekannten und andere hier zu erwähnen bringt nichts - oder kennst Du deren Steuerbescheide?

Und jetzt - nochmal lesen - es ist verständlich - auch für den Laien.

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@correct

Okay, dann noch eine weitere dumme Frage: ich habe für den 2. Job ja monatlich einiges an Steuern abdrücken müssen - ein Drittel vom Nettogehalt um genau zu sein. Offenbar ist läuft das ja trotzdem unter "unzureichend besteuert". Warum wird das denn nicht von vorn herein mit 50% besteuert? (Wenn ich die Nachzahlung jetzt nämlich noch vom Nettoverdienst im Minijob abziehe, bleiben noch 52% vom Bruttojahresgehalt).

Den Steuerbescheid meiner Bekannten kenne ich nicht, das stimmt - aber den meiner Mitbewohnerin. Eigentlich sieht er ähnlich wie meiner aus, aber bei ihr sind einige Posten aufgelistet, die ich nicht (in der Höhe) habe und die sich zu ihren Gunsten auswirken, falls ich das richtig sehe. Z.b. "Werbungskosten" ist ein großer Betrag bei ihr. Und ihre Fahrtkosten sind deutlich höher, dabei benutzen wir beide die Öffis und mein Arbeitsweg ist sogar etwas länger.

Ich versuche doch nur ein bisschen besser zu verstehen, warum das nun so ist, damit ich in Zukunft nicht nochmal so auf die Schnauze falle. Das ist letztendlich zwar mein Problem, aber hätte ich von vorn herein gewusst, dass mir unterm Strich von den 360€ nur etwa die Hälfte bleibt, hätte ich den 2. Job gar nicht gemacht.

Wenn ich Ihnen mit meiner völligen Unwissenheit auf die Nerven gehe, dann antworten Sie doch einfach nicht mehr. Für mich ist das einfach ein Buch mit 7 Siegeln und ich versuche mich ja online zu belesen, aber finde kaum Fallbeispiele mit einer ähnlichen Jobkonstellation, wie der meinen und Aussagen zu Leuten mit nur einem Job in Steuerkl. 1 oder Verheirateten in 3/4 lassen sich nur schwer auf meine Situation übertragen.

Schöne Weihnachten

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@Kischa

Alles klar, hat sich erledigt. Ein anderer Beiträger hat das so erklärt, dass sogar ein Idiot wie ich es versteht.

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@Kischa

Nicht die Unwissenheit ist nervig, sondern der Unwille, den Steuerbescheid zu lesen bzw. Hinweise zu lesen.

Sie haben ein - nochmal - ein zu versteuerndes Einkommen (steht so im Bescheid).

Davon ist Steuer zu zahlen - nicht vom Erst- und auch nicht vom Zweitjob.

Also bleibt Dir aus beiden Jobs Betrag X (steht auch im Bescheid !!).

Wenn Du also keine Antworten haben willst, dann frage einfach nicht mehr.

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Nachdem nun auch die Kommentarfunktion nicht mehr funktioniert meine Ergänzung auf diesem Weg.

Da der Fragesteller in 2018 keinen zweiten Job mehr ausführen will, wäre es ratsam mit dem Sachbearbeiter beim Finanzamt Kontakt aufzunehmen und ihm den neuen Sachverhalt zu erklären. Damit sollte der Bescheid für die Steuervorauszahlungen in 2018 dann aufgehoben werden.

Nicht klar ist mir, warum es bei dieser Konstellation überhaupt zu einer Nachzahlung gekommen ist, denn bei Steuerklasse 6 gibt es keine Freibeträge und der Steuersatz ist immer deutlich höher als der von Steuerklasse 1.

Es gibt keinen Bescheid über Steuervorauszahlungen - die Festsetzung ist im Steuerbescheid enthalten.

Auch wenn es einen VZ-Bescheid gäbe - er wäre nicht aufzuheben. Die VZ werden lediglich per neuem Bescheid auf null gesetzt.

Für den Steuerpflichtigen ist das ohne Bedeutung - aber nicht für den Bearbeiter.

Warum Nachzahlung - Stichwort Progression.

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