Hausschenkung bei Wohnsitz im Nicht-EU Ausland?

2 Antworten

Es handelt sich um Eigentum in Deutschland, das allein reicht schon um Schenkungssteuer auszulösen.

Das Du hier lebst ist der zweite Grund.

Der Freibetrag beträgt 400.000,-.

Wenn Das Haus mehr Wert ist, dann schenke ihr erstmal eine ideelle Hälfte und in 10 Jahren den Rest.

Der Fragesteller sollte aber beachten, dass der jährliche Grundsteuerbescheid dann an seine Tochter ergeht und nicht mehr an die bisherige Adressse geschickt wird.

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Ein ganz klares "vielleicht" - man kann das Wort Schenkungssteuer-Rechner googeln.