Halbwaisenrente wieder erhalten?

2 Antworten

Evtl. möglich, ja ! 

Die Unterbrechung zwischen den beiden Ausbildungen darf den Zeitraum von 4 Monaten nicht überschreiten.

Ob dies zutrifft ???

Falls ja, Antrag stellen und die Ausbildungsunterbrechung begründen. 

Die Deutsche Rentenversicherung berät Sie gerne. Telefonisch oder persönlich in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. 

„ Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Darüber hinaus kann die Waise diese Rente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, den Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen nationalen oder internationalen Freiwilligendienst im Sinne des Kindergeldrechts leistet oder behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann. „ 

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html