Haftpflichtschaden beim Sofa wer zahlt den Anwalt?
Hallo,
Bekannte ging vor ein paar Wochen abends zum Rauchen auf den Balkon auf denen auch 2 Decostühle stehen. Leider hat sie Krebs und somit musste sie sich kurz setzen.
Auf dem Stuhl war dummerweise Vogelkot, den sie dann hinten auf der Hose hatte, damit setzte sie sich dann ca. 1Std. auf unseren "4 Tagen alten" Ledersessel (Preis: 2300,00 €
Leider war in diese Zeit die Säure im Kot schon ins Leder eingezogen und hat einen Fleck ca.3x3cm hinterlassen.
Laut Gutachter der Versicherung sei der Schaden nicht mehr zu reparieren und bot uns 500,00 € Euro an, was wir ablehnten.
Nun schrieb uns die Versicherung, der Gebrauchswert des Sessels sei nicht durch den Schaden beeinträchtigt, so das ein Austausch nicht angemessen ist und bot uns 300,00 € an??
Wir möchten nun einen Anwalt aufsuchen müssen wir ihn zahlen oder die Versicherung.
Da der Sessel erst 4 Tage alt, das Leder nicht mehr reparabel ist, müsste die Versicherung uns statt 300.00 Euro anzubieten nicht den Neuwert bzw. Austausch
beschaffen?
2 Antworten
Zunächst werdet ihr den Anwalt (ggf über die Rechtschutzversicherung) bezahlen müssen. Geht die Sache vor Gericht, ergeht zusammen mit dem „Urteil“ auch ein Kostenbeschluss. Der Kostenbeschluss regelt, welche Seite welche Kosten zu tragen hat und orientiert sich meist am Urteil.
Mit anderen Worten:
Gewinnt ihr, zahlt der Gegner auch eure Anwaltskosten.
Verliert ihr, bleibt ihr auf euren Kosten sitzen.
Dazwischen ist natürlich auch eine Aufteilung von 0-100 % möglich.
Mein Tipp:
Sucht euch einen Anwalt mit kostenloser Erstberatung oder geht über eure Rechtschutzversicherung, falls ihr eine habt.
Da wird doch offenbar die Haftpflichtversicherung der Verursacherin in Anspruch genommen.
So wie ich das sehe hast Du als Geschädigter überhaupt keinen Anspruch gegen die Versicherung. Nur der Versicherungsnehmer hat diesen Anspruch, also die Bekannte.
Zur Höhe des Anspruchs kann man an sich nur anmerken, dass Haftpflichtansprüche immer auf den Zeitwert gehen. Abschläge vom Neuwert sind da hinzunehmen und für den Austausch der Möbel ist die Versicherung schon gar nicht zuständig.
Du bist wohl besonders schlau. Natürlich kann das angehen. Die Versicherung vertritt die Verursacherin, aber sie ist nicht Dein Anspruchsgegner. Wenn die Versicherung Dein eigenes Verschulden durch herumliegen lassen verschmutzter Möbel einbeziehen würde bekommst Du überhaupt nichts.
Das kann nun gar nicht angehen, denn die Versicherung macht mir als geschädigter ein Angebot und nicht der Verursacherin. Da der Sessel erst 4 Tage alt ist und wie gesagt nicht reparabel ist er wohl mehr als neuwertig!
Austauschbar heißt in dem Sinne, dass der Sessel komplett bezahlt wird,
wie auch schon die Versicherung schreibt.