Verstoß BTMG, Geringfügigkeit, Führerschein weg?

1 Antwort

5 Gramm liegen üblicherweise unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Die geringe Menge endet für Cannabis in den meisten Bundesländern wohl bei 6 Gramm.

Damit könnte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 31a BtMG einstellen, alternativ nach § 153 bis 153b StPO. Wenn § 31a BtMG nicht zur Anwendung kommt, könnte mir hier eine Einstellung nach § 153a StPO vorstellen, mit der Auflage, einen Geldbetrag zu zahlen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) oder an einem Aufbauseminar (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7) nach § 2b Abs. 2 Satz 2 StVG teilzunehmen.

Das Problem ist aber: Wenn du angibst, dass das Cannabis für den Eigenverbrauch war, kann die Fahrerlaubeisbehörde deine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anzweifeln, unabhängig von einer Einstellung der Verfahrens durch die StA. Ob das alleine für eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG reicht, sei mal dahingestellt, ich würde es jedenfalls anzweifeln. Trotzdem kann auch von dieser Seite noch Ärger drohen, besonders bei der Neubeantragung einer Fahrerlaubnis könnte ein ärztliches Gutachten oder eine MPU gefordert werden (§ 14 FeV).

Und ja, ich gehe -ohne eine Rechtsgrundlage zur Hand zu haben- davon aus, dass die Staatsanwaltschaft die Fahrerlaubnisbehörde über den vermuteten Drogenkonsum informiert.

Woher ich das weiß:Hobby
Omega501 
Fragesteller
 02.02.2020, 10:38

Hallo .

Erst einmal danke für die Antwort. Ich habe zu meinen Konsum etc keine Aussage gemacht, werde diese auch nicht bei der Polizei machen sollte es zu einer Vorladung kommen.

Dadurch das ich keinen Test machen musste kann mir glaube ich erst einmal nicht unterstellt werden unter drogen Einfluss gefahren zu sein .

Ich werde wir auch vorerst nichts mehr rein pfeifen, der Schock war mir eine lehre . Das heißt bei meinen alle 4 Tage mal am joint ziehen müsste es nach 3 Wochen keine Anzeichen für einen Konsum geben .

Das Problem für mich wird glaube ich eher die 500€ Geldstrafe 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Die Frage ist nur wenn der Staatsanwalt das ein stellt muss ich dann noch befürchten das das Strassenverkehrsamt sich meldet oder hat es sich komplett erledigt . Das war das erste mal das ich wegen so etwas erwischt worden bin .

Also denke ich das man mir wegen der Punkte (2) einen Strick drauß drehen kann, da ich in der probezeit bin . Würde heißen aufbauseminar und 4 Jahre probezeit Verlängerung oder?

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Answer123  02.02.2020, 13:39
@Omega501

Deine Aussagen sind widersprüchlich. Wo hast du die 500 €, 2 Punkte und das Fahrverbot her? Hat dir das die Polizei gesagt oder hast du das selber recherchiert? Ich habe davon nichts geschrieben...

Wenn du dich auf 242 BKat beziehst: Das setzt voraus, dass du bekifft gefahren bist. Bist du das? (Wenn ja wärst du in de Tat bei 500 €, zwei Punkten, einen Monat Fahrverbot, Probezeitverlängerung auf insgesamt 4 Jahre und Aufbauseminar.

Nach deiner bisherigen Schilderung geht es hier die Einfuhr bzw. den Besitz von BTM (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. Nr. 3 BtMG). Das ist aber erste mal kein Verstoß gegen die StVO. Ob du das Gras im Auto, im Zug oder zu Fuß über die Grenze transportierst, ist hier erst mal nicht relevant.

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Omega501 
Fragesteller
 02.02.2020, 19:21
@Answer123

Hallo.

Noch mal danke für die Antwort. Das mit den 2 Punkten 500€ und 1 Monat Fahrverbot habe ich bei Google gefunden.

Dann habe ich es wohl falsch verstanden . Dachte das kommt auf jeden Fall auf mich zu wegen der Einfuhr und dem Besitz.

Da ich ja wie schon geschrieben keinen Test machen musste kann man mir ja kein fahren unter drogen Einfluss nach sagen .

Mache mich hier echt verrückt wegen dem Strassenverkehrsamt . Das erwischen hat mich echt zum umdenken gebracht, ich lasse die scheisse jetzt echt sein . Ich habe halt tierisch Angst wegen meinen Führerschein, da ich echt drauf angewiesen bin wegen der Arbeit. Ich fange morgens um 4 an da kann ich weder auf Bus noch auf die Bahn zurück greifen . Und 35 km mit dem Rad gerade bei dem Wetter wären echt Horror.

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