Führerschein nachschulung oder mpu?
Danke im Voraus
und zwar musste ich meinen Führerschein damals in der Probezeit 2013 abgeben mir wurde der Führerschein entzogen ich sollte ein aufbauseminar machen, da fehlte mir aber die Kohle. Ich bin trotzdem weiter gefahren ohne Führerschein und habe einen Unfall verursacht unter Alkohol und Cannabis zu dem Zeitpunkt habe ich meinen Führerschein schon abgegeben gehabt. Bleibt das jetzt bei dem ausbauseminar oder muss ich eine mpu machen was denkt ihr ?
liebe Grüße
1 Antwort

Mit einem Unfall unter Alkohol- und BMT-Einfluss bist du alleine schon im Straftatbereich, mindestens beim § 316 StGB, je nach Geschehensablauf aber auch schon im Bereich des § 315c StGB. Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) kommt natürlich noch oben drauf.
In beiden Fällen würde normalerweise die Fahrerlaubnis entzogen (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB). Da du keine FE hast, wird hier eine s.g. isolierte Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis verhängt, mit einer vom Gericht festzulegenden Dauer zwischen 6 Monaten und 5 Jahren (§ 69a Abs. 1 StGB).
Aufbauseminar und Probezeitverlängerung auf insgesamt 4 Jahre sind auch noch nicht vergessen (§ 2a Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2a StVG).
Misch-Konsum ist ein Mangel im Sinne der Anlage 4 Nr. 9 FeV. Du bist folglich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Fahrerlaubnis ist gemäß § 46 Abs. 1 FeV i.V.m. § 3 StVG zu entziehen bzw. eine Neuerteilung zu verweigern ("ist", nicht "kann" - das Gesetz ist hier eindeutig).
In Kombination mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis dürfte das erhebliche Mängel an deiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, du dürftest nach meiner Einschätzung ein Garantiekandidat für die MPU sein. Auf einen Abstinenznachweis solltest du dich ebenfalls einstellen.
Noch etwas:
Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis endet deine Probezeit. Bei einer Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit, und zwar mit der Dauer der verbleibenden Restzeit der verlängerten Probezeit (§ 2a Abs. 1 Satz 6 bis 7 i.V.m. Abs. 2a StVG).
Für diese Probezeit gilt das bisherige dreistufige System des Abs. 2 nicht mehr. Wenn du erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst, wird direkt eine MPU angeordnet (§ 2a Abs. 5 Satz 4 bis 5 StVG).

Vielleicht waren die festgestellten Werte bei deinem Freund sehr niedrig (nur als OWI gewertet?) oder er hat einfach nur Glück gehabt. Aber denk daran: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
Dass er keine MPU machen musst, dürfte damit zu tun haben, dass er bislang keine Fahrerlaubnis beantragt hat. Eine MPU fällt nicht vom Himmel, sondern ist eine Voraussetzung, um Eignungszweifel der FEB zu klären. Bei einer Fahrschule kann man sich übrigens auch anmelden, bevor man eine FE beantragt hat.
Der Unfall dürfte bei dir übrigens ein ganz erheblicher Aspekt sein. Damit landest du auch im Straftatbereich, wenn die Blutwerte das alleine nicht begründen würden.

Hmmmm
und deiner Meinung nach, muss ich nh mpu machen ? Oder könnte es aus beim aufbauseminar bleiben. ?

Im Falle einer Verurteilung nach § 316 oder § 315c StGB vermutlich ja. Der Rest dürfte auf die festgestellten Blutwerte und den genauen Sachverhaltsablauf ankommen. Da würde selbst ein Anwalt ohne Akteneinsicht keine pauschale Einschätzung abgeben.
Du solltest dir überlegen, ob du den Sachverhalt nicht durch einen Fachanwalt für Strafrecht und/oder Verkehrsrecht bearbeiten lässt.
Danke erstmal
das komische ist ein Freund von mir wurde zweimal unter Alkohol und Drogen ohne Führerschein erwischt, er muss weder eine mpu noch sonst was machen er hat sich jetzt kürzlich bei der Fahrschule angemeldet, er hatte noch nie einen Führerschein . Ich hoffe das ich keine mpu machen muss ….