BTM-Verwarnung, ist meine Fahrerlaubnis gefährdet?
Hallo,
ich habe vor circa 2 Jahren einen Vorfall mit dem Besitz von 0,52 Gramm Cannabis gehabt. Hierbei wurde ein Verfahren eingeleitet und ich musste schlussendlich 30 Sozialstunden und einen Abstinenznachweis, sowie Drogenberatungsgespräch nachweisen. Habe natürlich alles in der vorgegebenen Zeit erledigt. In meiner Jugend bin ich mehrfach strafrechtlich aufgefallen, jedoch ein einziges mal mit dem Besitz von Betäubungsmittel. Daher auch dieser hohen Strafmaß. Zu damaliger Zeit wurde ich unter Jugendstrafrecht "verwarnt". Strafrechtlich verurteilt wurde ich nie. Der Richter meinte damals, dass er mir keine weiteren Steine in den Weg legen werde, wenn ich mir ab dato nichts weiter zu schulden kommen lasse. Ich bin seither nicht mehr strafrechtlich aufgefallen.
Jetzt zu meiner Frage: Ich möchte gerne mit den Führerschein anfangen, jedoch habe ich Angst, dass kurz vor der Prüfung ein Bescheid ins Haus flattert, der mir das vor allem finanziell durch eine MPU massiv erschwert. Muss ich damit rechnen eine MPU zu machen? Kann ich davon ausgehen, dass bei einer Verwarnung der Führerscheinstelle das Delikt gemeldet wurde? Wenn keine MPU verlangt wird, ist ein Nachweis einer Abstinenz denkbar?
Ich hoffe auf eine schnelle Rückmeldung von jemanden, der sich mit dieser Thematik auskennt und ich danke für jede Antwort im Voraus.
Liebe Grüße
Lisa
2 Antworten
Hallo Lisa,
Falls eine Anzeige von dir vorliegen sollte bei der Fahrerlaubnisbehörde, dann würde diese bei Antragstellung ein Führungszeugnis beantragen. Anzeigen werden eigentlich immer dann übermittelt, wenn die Person z.B. betrunken Fahrrad gefahren oder ohne Erlaubnis Auto gefahren ist. Wie es in deinem Fall aussieht, kann natürlich keiner sagen. es wäre aber so, dass dir rechtzeitig Bescheid gegeben würde, wenn Da etwas fraglich wäre bzw. es Hinweise auf BtM gibt. Dann würde aber das Urteil bzw. der Strafbefehl zugrunde gelegt werden, nicht nur die Anzeige. Also zunächst einmal halt ausgehend vom Führungszeugnis. steine in den Weg legen wollen sie dir aber auch bei der Führerscheinstelle nicht :)
BtM ist sonst eigentlich immer ein Grund für eine MPU. Da würde es nicht ausreichen, der Fahrerlaubnisbehörde die Abstinenznachweise zu bringen, denn die Experten sitzen in der Begutachtungsstelle selbst und geben mit ihrem Gutachten eine entsprechende Empfehlung ab.
aber wollen wir mal nicht den Teufel an die Wand malen. das wird sicher alles gut klappen bei dir! viel Erfolg
Also erstmal eine Verurteilung wegen 0.52g Cannanis verlangt ja schon nach einer Verurteilung des Richters für Dummheit und Gestrigkeit. Tut mir leid, dass du dich in deiner Heimat mit solchen Lapallien rumärgern musst.
Aber zum Thema...ein MPU wird immer nur bei den Leuten fällig, die unter Einfluss von BTMs Fahrzeuge geführt haben (meistens Auto/Fahrrad) bzw. ERNSTHAFTE Probleme mit BTMs haben.
Und da das in deiner Jugend als Verwarnung im Jugendstrafrecht umgesetzt wurde und du sogar Abstinenznachweise und ein Beratungsgespräch für so einen Unsinn über dich ergehen lassen musstest, solltest du keine Probleme bekommen, deinen Führerschein ordnungsgemäß machen zu dürfen.
Ich kann es dir natürlich nicht versprechen.
Wenn nicht, dann zieh an einen Ort, an dem du kein Auto brauchst und die Polizei dich für 0.52g Cannabis auslacht und nach Hause schickt. Die Stadt fängt mit B an ;)
Viel Erfolg bei deinem Führerschein.