Bau eines Pools an die Grundstücksgrenze?

1 Antwort

Nennt sich Besitztumsstörung. Du hast das Recht auf Unterlassung. Schriftlich und nachweislich. Ausserdem ist das Fundament auf deiner Seite zu entfernen. Vielleicht warst Du in den letzten Jahren einfach viel zu gutmütig, sodass der Nachbar den Unterschied zwischen "dein" und "mein" vergessen hat. Nun braucht er eine unmissverständliche Erinnerung daran.

Erinnert haben wir - mein Mann und ich - mehrfach. Nun hält er sich bedeckt und hat eine Bau-Abschirmung zwischen den Grundstücken aufgestellt. Mein Mann will abwarten, was passiert. Ich denke, dass unser Nachbar glaubt "Steter Tropfen höhlt den Stein" und wir irgendwann einlenken.

0