Vorsteuerabzugsberechtigt bei Teilkasko ohne SB?

2 Antworten

Die Versicherung erstattet bei Versicherten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, nur den Netto betrag.

Wenn also die Rechnugn 238,- Euro war, bekommt er von der Versicherung nur die 200 udn Du mußt ihm die 38,- Die Du als Vorsteuer abziehst erstatten.

Das ist korrekt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die Antwort von wfwbinder ist richtig. Du musst nur aufpassen, dass dein Steuerberater tatsächlich die Vorsteuer richtig geltend macht. Notfalls muss dir der Unternehmer eine andere Rechnung geben, die auf dich lautet und die du vollständig zahlst, so dass sie von deiner Teilkasko nur im Nettobetrag erstattet wird, weil du die gezahlte Umsatzsteuer an den Unternehmer als Vorsteuer geltend machen kannst. Daher ist die Zahlung der Mehrwertsteuer nie ein Nachteil für dich, weil du sie voll als Vorsteuer geltend machen kannst.