Vorliegen Haftbefehl durch GV,trotzdem Urlaub?
Hallo,
Ich habe einen Brief erhalten über einen vorliegenden Haftbefehl wegen nicht Zahlung von einer Sache.
Ich habe den GV nicht mehr erreicht und tue es bis heute nicht wieviel zu zahlen ist oder ob dieser Haftbefehl noch vorliegt.
Dies ist schon mittlerweile über 1 Jahr her und ich wollte zahlen aber er ist wie schon gesagt nicht mehr erreichbar.
Jetzt hat mein Papa mir Flugtickets geschenkt und jetzt ist meine Frage ob ich ohne bedenken in den Urlaub mit ihm fliegen kann oder nicht.
Danke im Voraus.
4 Antworten

Steck dir eine Summe XY an Geld ein, fahr zur nächsten Polizeidienststelle und frage ob gegen dich ein Haftbefehl vorliegt, die schauen ins System und sagen dir dann:
Nein, und du kannst in Urlaub
oder sie sagen:
Ja es liegt ein Haftbefehl vor, aber wenn sie Summe xy hier und sofort zahlen, dann ist der Haftbefehl hinfällig und du kannst in den Urlaub fliegen.

Es geht ja wohl um einen Haftbefehl wegen Nichtabgabe der EV. Hast du die noch nicht abgegeben, wird der Haftbefehl noch bestehen. Mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit ist der HB in den Systemen der Bundespolizei gespeichert. Das kann bei der Abreise eine böse Überraschung geben und zur Verhaftung führen. Du solltest dich umgehend um Aufklärung kümmern. Wenn du den GV nicht erreichst, ist das zuständige Gericht sicherlich erreichbar.


Wenn ein Haftbefehl vorliegen sollte, könnte es am Flughafen klick, klick machen!

Haftbefehl ist Haftbefehl. Die Wahrscheinllichkeit ist sehr gering.

Nein kannst du nicht. Du wirst an der Ausreise gehindert und verhaftet.
Kann ich irgendwie rausfinden ob einer tatsächlich vorliegt?
ich hatte auch mal gelesen das die Polizei nicht unbedingt davon weiß da der Haftbefehl vom GV kommt, aber bin mir da nicht sicher.