Spekulationssteuer bei ETW erst selbst bewohnt dann vermietet (insgesamt 11 Jahre). Ab wann beginnt die Spekulationsfrist?

2 Antworten

§ 23 EStG

Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind

1.

Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt

2007 bis 2018 sind mehr als 10 Jahre.

Der Kollege hatte einen Black Out wie man so sagt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank.

0

Im Jahre 2007 haben meine Eltern eine Wohnung gekauft, in der ich (ohne Mietvertrag) bis Ende 2010 gewohnt also selbstgenutzt habe. Ab 2011 wurde die Wohnung vermietet, Ende 2011 haben sie mir die Wohnung geschenkt. Die Wohnung war bis Juni diesen Jahres vermietet. Laut Infos aus dem Netz aus verschiedensten Quellen gelten die 10 Jahre Spekulationsfrist ab dem Zeitpunkt des Erwerbs, in meinem Fall ab 2007 egal ob mann die Wohnung inizial selbstgenutzt hat oder durchgehend vermietet hat. Ich habe mit einem Steuerberater gesprochen, der mir was anderes sagte. Die 10-Jahresfrist beginnt im Falle von initialer Eigennutzung zum Zeitpunkt der Vermietung und nicht zum Zeitpunkt des Erwerbs. Heisst in meinem Fall könnte ich erst 2021 steuerfrei verkaufen. Ich bin sehr verwirrt. Ab wann beginnt jetzt diese Frist bei Erst Eigennutzung und dann Vermietung? Ich danke vielmals im Voraus für eure Antwort.

Die Haltefrist beginnt hier mit Vertragsabschlussdatum in 2007 und endete mit demselben Datum minus 1 Tag im Jahr 2017.

Laut Infos aus dem Netz

Einzig richtige Quelle ist das Gesetz und dessen Auslegung - hier also § 23 (1) EStG mit H 23 EStH.

5

Vielen Dank.

0