Haftbefehl wegen 350 Euro was tun?

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Vermögensauskunft heißt ja nur:
Du gibst dort an , welches Vermögen, Einkommen und so du hast:
Nämlich gar keins.

Damit dich der Gläubiger oder wer anders verklagen kann, falls rauskommst dass du Geldquellen verheimlichst oder sowas.

Theoretisch ist jederzeit Ratenzahlung denkbar,
würde ich in deinem Fall dem Gerichtsvollzieher gleich am montag auch mitteilen dass du Ratenzahlung wünschst und wie hoch die Raten sein sollen.

Der Gerichtsvollzieher wird es dem Gläubiger mitteilen.

Falls der Gläubiger zustimmt, kann man das machen.
Falls er nicht will, dann nicht.

Wprde aber ehrlich gesagt das nicht selbst machen sondern mit einer Shculdnerberatung Kontakt aufnehmen, die im notfall das für dich ausmachen.

Weil gegebenenfalls willst du ja dass die bei einer Ratenzahlung nicht trotzdem weiterklagen und vollstrecken, oder?

Gibt da einiges zu beachten.
Möglich ist Ratenzahlung, auch unter diversen Bedingunen.
Letztlich wird es vom Gläubiger abhängen ob er mitmacht.

Wird auch schwer von der Gesamtsituation abhängen, wie realistisch es ist dass du in den nächsten dutzend Jahren wieder zu einem pfändbaren Einkommen oder vermögen kommst.

Aber geht am besten zur Shculdnerberatung deswegen :-)

Ja meine Intention ist das ich eventuell am Montag anbiete eine Rate zu vereinbaren eventuell dann auch direkt 50-100€ Anzahle um meine Ansichten zu Zeigen. Also unter dem Strich will ich einfach das ich noch eine Chance bekomme das Stück für Stück abzuzahlen.

Das einzige Vermögen was ich besitze ist ein Kfz also vielleicht würden die darauf zu greifen wollen.

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@Soso19981

Nur nach Möglichkeit drauf bestehen dass, solange du die Raten brav zahlst, auch jegliche Pfändungsversuche und Dergleichen unterlassen werden bzw. shcon ergangene Pfändungen wieder aufgehoben werden (Schriftlich fixieren lassen in dwr Ratenzahlungsvereinbarung!).

Falls du irgendwann hinterherhinkst mit den Raten, kann ja der Gläubiger problemlos wieder ne Pfändung machen, also da sollte er sich nicht quer stellen.

Frage ist halt nur welche Ratenhöhe und -anzahl der Gläubiger zustimmen wird.

Versuchst für den Start mal mit niedrigem Betrag, 40 Euro bspw.
Der Gläubiger wird dir dann shcon von selbst sagen wenn es zu wenig ist und was er mindestens sich vorstellt.
Besser du kannst die Raten auch immer zahlen, als wenn du zu hoch ansetzt und nach 2-3 Mal plötzlich dnan gar nicht mehr zahlst.

Und wenn der Gläubiger mit für die zu hohen Raten kommt, ja nicht einschüchtern lassen und dich zu unmöglichem überreden lassen!
Wenn eben die Ratenvorstellungen von ihm einfahc zu hoch , sei es drum.
Bleib immer shcon auf deinem betrag bestehen denn du recht problemlos monatlich locker machen kannst :-)


Realistisch würde ich bspw. sowas halten wie 6*65 Euro.
Dauert nur 6 Moante, der Glöubiger macht sogar 40 Euro Gewinn.

Oder 10*37 Euro. Oder so.
Halt nicht zu löange Laufzeit, aber auch von der Höhe noch erträglich

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@densch

oder falls nicht anders möglich, was Längeres anderthalb Jahre 22 Euro bspw.

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ob es zu dem Zeitpunkt noch möglich ist eine Rate auszumachen

wirst Du vermutlich können ..... denn da wo nichts zu holen ist, sind letztendlich auch einem GV die "Hände gebunden".

Nur ..... das entbindet Dich nicht der Verpflihtung einen Vermögensauskunft zu geben.

Nur egal wie .... sieh bitte zu, dass Du Dir diese 350 Euro möglichst noch privat besorgst , denn ein solcher Eintrag bleibt sehr lange an Dir haften.

Vielen Dank, ja die Vermögensauskunft werde ich so oder so machen. Das einzige was ich besitze ist ein Kfz. Da werden die wahrscheinlich ran wollen. Aber ich biete Ihnen direkt mal ein Vorschuss an den ich privat auftreibe so um die 100€. Vielleicht gehen sie dann darauf ein.

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Ich bin momentan arbeitslos und wollte nur nachfragen ob es zu dem Zeitpunkt noch möglich ist eine Rate auszumachen

Ja, möglich ist das, theoretisch zumindest. Es kommt darauf an, welche Vorgaben der Gläubiger an den Gerichtsvollzieher gegeben hat. Anbieten kannst du es. Aber die Vermögensauskunft musst du unabhängig davon trotzdem abgeben.

  1. Die Vermögensauskunft abgeben, dann brauchst Du Dir wegen eines Haftbefehls keine Sorgen zu machen. Wieso hast Du die trotz Aufforderung denn nicht sofort abgegeben? Den Kopf in den Sand zu stecken hilft niemals.
  2. Ratenzahlung anbieten. Das hat zunächst mit der Vermögensauskunft direkt gar nichts zu tun und ist immer möglich. Könnte auch abgelehnt werden, aber warum sollte der Gläubiger das tun?
  3. Du musst dann aber auch die vereinbarten Raten korrekt zahlen, sonst entstehen neue Kosten und die ersten Zahlungen haben nichts gebracht.
  4. Kannst Du Dir nicht, wenn Du z.Zt. arbeitslos bist, wenigstens einen kleinen Minijob suchen? So groß ist der Betrag doch nun wirklich nicht und selbst wenn Du H4 bekommst, darfst Du meines Wissens €100 pro Monat zusätzlich verdienen.
  5. Falls Du gar nicht klar kommst, so schwer sollte das aber nicht sein, ginge auch noch der Tipp mit der (kostenlosen) Schuldnerberatung, allerdings haben die möglicherweise längere Wartezeiten.

https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/

https://www.forum-schuldnerberatung.de/adressen/adressen-schuldnerberatungsstellen.html

Viel Erfolg.