Im Netz gelesen:Arbeitslosengeld II gibt es nicht nur für Leute ohne Arbeit, n auch Arbeitnehmer könnten was kriegen, wg. zu niedrigem Lohn für ihren Lebensunterhalt. 10,9 Mrd. Euro ALG II zahlte die Bundesagentur für Arbeit 2009 an vollzeit- bzw. teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Strittig ist dabei häufig, welcher Teil des Lohns mit dem ALG II verrechnet wird. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit zählen jedenfalls zum anrechenbaren Einkommen.
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Zuschläge werdenbei Aufstockern angerechnet - evtl. deshalb kein Anspruch auf ALG II
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GoldmanGoldman
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