Ein hinterbliebener Ehegatte, der nach dem Tod des Partners wieder geheiratet hat, kann im Falle des Todes des zweiten Ehepartners wieder Rente des vorletzten Partners erhalten. Der Unterhalt des letzten Partners wird allerdings auf die Rente des verstorbenen Partner angerechnet. D. h., wäre die Rente aus der letzten Ehe geringer als die aus der ersten Ehe, wird die Rente aus der ersten Ehe gerechnet und die Rente aufgestockt, oder nur die aus der ersten Ehe wieder gezahlt.
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Witwer oder Witwen können eine höhere Rente erhalten
Tipp von
dracula
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