Während eine vorzeitige Kündigung bei einer Lebensversicherung in 2009 den dabei erhaltenen Gewinn beim Rückkaufswert steuerpflichtig macht und ein Verlust nicht steuerlich geltend gemacht werden kann, ist eine Veräußerung günstiger, da dann ein Gewinn zwar ebenfalls steuerpflichtig und mit der Abgeltungssteuer gezahlt wird, aber dann kann der Verlust steuerlich auch geltend gemacht werden. Sollte man daher das Geld der Lebensversicherung vorzeitig benötigen, ist es steuerlich günstiger, sie anstelle zu kündigen zu verkaufen.
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Wenn möglich ist steuerlich besser, eine Lebensversicherung verkaufen!
Tipp von
Mollie
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