Will ein Vermieter mehr Miete u. ein Gutachter ermittelt eine Sanne der ortsüblichen Vergleichsmiete darf der Vermieter bis zum höchsten Wert der Spanne gehen, so entschied der BGH. Im Streit um die Erhöhung einer Miete hatte das AG Görlitz wegen fehelndem Mietsiegel einen Gutachter beauftragt. Dieser ermittelte die Vergleichsmiete- es ergab sich einen Spanne von 3.35 - 3.59 Euro pro qm2. Der Vermieter setzte dann 3.59 Euro an- der Mieter gingn davon aus, daß das nicht rechtens ist. Er verlor vor Gericht.
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Wenn der Vermieter mehr Miete will kann er höchsten Wert der Spanne der ortsüblichen Miete nehmen
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gitarregitarre
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