Wenn das Essen nach der Bestellung länger als 1 1/2 Stunden braucht, darf der Gast eigenständig die Rechnung um 30% kürzen. Das wurde in dem Urteil vom 12.5.93, Az. 1 S 196/92 festgelegt. Wenn die Wartezeit aber ca. 30 Minuten beträgt, muss man das normalerweise hinnehmen. Falls Ihr aber doch länger warten müüst und das Restaurant mit leerem Magen verlasst, und in einem ähnlich bzw vergleichbaren Restaurant teuerer Essen müsst, kann sich den Mehrpreis ersetzen lassen!
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Wenn das Essen im Restaurant zu lange braucht, darf die Rechnung gekürzt werden!
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Ordnungmusssein
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