Laut einem Urteil vom Bundessozialgericht Kassel dürfen Eltern die Steuerklassen wechseln, um ein höheres Elterngeld zu bekommen, Aktenzeichen: B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R. In Bayern war der Fall aufgetreten, daß Mütter vor der Geburt in eine günstigere Steuerklasse gewechselt haben, Bayern hatte dies als mißbräuchlich angesehen, aber nun haben die Frauen ihr Recht bekommen, sie bekommen das Geld nachgezahlt.
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