Als Rentner ist man in der Krankenkasse pflichtversichert, wenn man eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt bzw. beantragt hat. Welche Rente das ist, ist egal. Um in die (günstige) Pflichtversicherung der Rentner zu kommen, muß man vorher bestimmte Zeiten gesetzlich krankenversichert gewesen sein (= Vorversicherungszeit): und zwar in der zweiten Lebensarbeitshälfte zu 90 %. Es zählen Zeiten der Pflichtversicherung, aber auch Zeiten einer freiwilligen oder Familienversicherung. Wenn man diese Vorversicherungszeit NICHT erfüllt, muß man sich selber um seine Krankenversicherung kümmern, evtl. kann man sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat krankenversichern, das sollte man frühzeitig (vor dem Rentenantrag) mit der jeweiligen Krankenkasse abklären.
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