Jeder Versicherungsvertreter, jeder Versicherungsmakler und auch jeder Finanzberater braucht ein behördliche Genehmigung nach den § 34 c (Investmentfonds, Bausparen, Finanzierung, Immobilien) und § 34 d für die Vermittlung von Versicherungen. Für eine Genehmigung nach 34 c + d braucht man einen Ausszug aus dem Gewerbezentralregister und ein behördliches Führungszeugnis. Jeder der in dem Bereich Versicherungen arbeitet, braucht außerdem noch eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung.
Der Verbraucherschutz darf beraten ohne all dies.
Nichts zu vergessen dass Verbraucherzentralen zum Teil Wucherpreise für ihre Arbeit verlangen :)