4

Verbraucherschutz darf Finanzberatung machen ohne behördliche Genehmigung und Gewerbeordnung!

Tipp von Niklaus Niklaus

Jeder Versicherungsvertreter, jeder Versicherungsmakler und auch jeder Finanzberater braucht ein behördliche Genehmigung nach den § 34 c (Investmentfonds, Bausparen, Finanzierung, Immobilien) und § 34 d für die Vermittlung von Versicherungen. Für eine Genehmigung nach 34 c + d braucht man einen Ausszug aus dem Gewerbezentralregister und ein behördliches Führungszeugnis. Jeder der in dem Bereich Versicherungen arbeitet, braucht außerdem noch eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung.

Der Verbraucherschutz darf beraten ohne all dies.

mehr Tipps

Tipp-Ergänzungen (1)

  • 2
    Tipp-Ergänzung Candlejack Candlejack

    Jeder Vermittler muss auch eine Ausbildung auf dem Gebiet nachweisen, nicht so der Verbraucherschutz. Daher weiß ich persönlich auch, was ich von diesen netten Menschen fachlich zu erwarten habe ;-)

    Kommentar von ExGast ExGast

    Nichts zu vergessen dass Verbraucherzentralen zum Teil Wucherpreise für ihre Arbeit verlangen :)

Diesen Tipp

Verwandte Tipps

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands großer Finanz-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!