Oft kursiert das Gerücht, dass es verboten sei in Deutschland über das eigene Einkommen offen mit Kollegen zu sprechen. Aus rechtlicher Sicht stimmt das aber zumindest nicht. Denn laut des Landesarbeitsgerichts in Rostock sind Klauseln in Arbeitsverträgen über ein Stillschweigen bezüglich der eigenen Einkommenshöhe rechtlich unwirksam.
Tipp-Ergänzungen (1)
-
0Tipp-Ergänzung
LittleArrowLittleArrow
Der Tipp ist leider nur sehr eingeschränkt richtig und daher wenig hilfreich, sondern möglicherweise eine böse Falle!
Arbeitnehmer dürfen lediglich innerbetrieblich über ihr Gehalt sprechen, aber nicht gegenüber Dritten. Eine Abmahnung wegen einer innerbetrieblichen Diskussion ist nach Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern in Rostock vom 21.10.2009 (Az.: 2 Sa 237/09). unwirksam. Revision bei BAG ist zugelassen.
Weitere Details hier: https://www.personalpraxis24.de/startseite/thema-der-woche/archiv-der-themen-der...
Diesen Tipp