Alleineriehende nach dem 3. Geb.tag des Kindes haben in der Regel keinen Anspruch mehr auf Unterhalt vom Ex. Es muß eine ausreichende Betreuung gewährleistet sein, dann kann die Kindsmutter auch wieder arbeiten gehen
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Unterhaltspflichtige Väter aufgepasst, Alleinerziehende haben nicht unendlich Anspruch auf Unterhalt
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GoldmanGoldman
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