Diese Woche hat das Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 225/10) entschieden, dass ein vollkaskoversicherter Autofahrer seinen Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit verlieren kann und somit auf den Schadenskosten sitzen bleibt. Versicherungen dürfen nach dem Urteil ihre Leistung von der "Schwere des Verschuldens" des Versicherten abhängig machen, d.h., dass sie die Leistung kürzen oder sogar ganz ausfallen lassen dürfen.
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Trunkenheit am Steuer: Vollkasko-Versicherung zahlt nicht bei Unfall!
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